1. +++ (SEM)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der infizierten Zone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen beziehungsweise dann selbst zu bergen.
Wichtig ist es, in der infizierten Zone jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden.
Daher gelten eine sofortige Jagdruhe und eventuell auch sonstige Einschränkung von Ernte- und Forstarbeiten.
Die konkrete Ausdehnung der infizierten Zone sowie die dortigen Vorgaben sind den regelmäßig aktualisierten Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise zu entnehmen.
Hier sind interaktive Karten mit Suchfunktionen hinterlegt.

Datum: 2025-06-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/afrikanische-schweinepest-im-kreis-olpe-drei-weitere-verendete-wildschweine;
Themen: infizierte Zone # ?, afrikanische Schweinepest # ?, Zug der Suche # ?, Wildschweine # ?, Erntearbeiten # ?, Forstarbeiten # ?, geltende Allgemeinverfügungen # ?, sofortige Jagdruhe # ?, sonstige Einschränkung # ?, Nähe von Totfunden # ?