1. +++ (SEM)
Das Verkehrsministerium fördert den Einsatz des zusätzlichen Kontrollpersonals bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen bis Ende 2021.
Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Mit Erweiterung der Corona-Schutzverordnung gilt seit dem 24. April eine verschärfte Maskenpflicht: In Bussen, Bahnen und an den Haltestellen muss unabhängig vom Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske (FFP2, KN95 oder N95) von den Fahrgästen getragen werden.
Damit das Kontroll- und Servicepersonal die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für Masken nicht überschreitet, dürfen nur diese Gruppen weiterhin auch eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Weitere Infos: Aktuelle Informationen zum NRW-Nahverkehr in Corona-Zeiten finden Fahrgäste unter www.mobil.nrw/corona
Datum: 2021-05-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schienenpersonennahverkehr-nordrhein-westfalen-weiter-hohe-akzeptanz-bei;
Themen: Bahnsteige
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2. ++ (IR)
Die Ärzteschaft in NRW appelliert daher vor allem an die Risikogruppen, sich gegen Corona und Grippe impfen zu lassen und zudem aus medizinischer Sicht vor allem die sogenannten 'AHA-Regeln' (Abstand, Hygiene, Atemschutzmaske) einzuhalten, um Ansteckungen möglichst zu vermeiden.
Datum: 2023-12-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schutz-vor-atemwegserkrankungen-gesundheitsministerium-und-gesundheitswesen-rufen;
Themen: Grippe
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