1. +++ (SEM)

Das Verkehrsministerium fördert den Einsatz des zusätzlichen Kontrollpersonals bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen bis Ende 2021.
Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Mit Erweiterung der Corona-Schutzverordnung gilt seit dem 24. April eine verschärfte Maskenpflicht: In Bussen, Bahnen und an den Haltestellen muss unabhängig vom Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske (FFP2, KN95 oder N95) von den Fahrgästen getragen werden.
Damit das Kontroll- und Servicepersonal die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für Masken nicht überschreitet, dürfen nur diese Gruppen weiterhin auch eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Weitere Infos: Aktuelle Informationen zum NRW-Nahverkehr in Corona-Zeiten finden Fahrgäste unter www.mobil.nrw/corona

Datum: 2021-05-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schienenpersonennahverkehr-nordrhein-westfalen-weiter-hohe-akzeptanz-bei;
Themen: Bahnsteige # ?, Fahrgäste # ?, sogenannte Atemschutzmaske # ?, Eisenbahnverkehrsunternehmen # ?, Maskenverstöße # ?, Haltestellen # ?, Züge # ?, Bahnhöfe # ?, Bahnen # ?, Inzidenzwert # ?

2. ++ (IR)

Die Ärzteschaft in NRW appelliert daher vor allem an die Risikogruppen, sich gegen Corona und Grippe impfen zu lassen und zudem aus medizinischer Sicht vor allem die sogenannten 'AHA-Regeln' (Abstand, Hygiene, Atemschutzmaske) einzuhalten, um Ansteckungen möglichst zu vermeiden.

Datum: 2023-12-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schutz-vor-atemwegserkrankungen-gesundheitsministerium-und-gesundheitswesen-rufen;
Themen: Grippe # ?, umsichtiges Verhalten # ?, grundlegende Tipps # ?, Erkältungssymptome # ?, Husten # ?, Jahreszeit # ?, Coronaschutzmaßnahmen # ?, Eigenverantwortung # ?, Hände # ?, Abwassermonitoring # ?