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Mit dem Gesetzentwurf, den Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein in den Bundesrat einbringen wird, sollen die Kommunen mehr Zeit bekommen, um Bundesmittel für den Ausbau von Ganztagsplätzen an Grundschulen abzurufen.
Zum Hintergrund: Über das Ganztagsfinanzierungsgesetz hat der Bund den Ländern im Dezember 2020 in einer ersten Tranche Finanzmittel im Umfang von insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Ausbau der Ganztagsplätze zu beschleunigen.
Von diesen sogenannten Beschleunigungsmitteln entfallen 158,15 Millionen Euro auf Nordrhein-Westfalen.
Nach derzeitigem Stand haben die Kommunen nur noch bis zum Jahresende Zeit, diese Bundesmittel auszugeben.
Unter anderem aufgrund der bundesweit angespannten Marktlage im Bausektor sowie angesichts der in Teilen Nordrhein-Westfalens noch zu behebenden Hochwasserschäden können die für die zusätzlichen Ganztagsplätze notwendigen (Um-)Baumaßnahmen in vielen Kommunen nicht vor Ablauf der bislang geltenden Frist abgeschlossen werden.
Datum: 2021-11-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesetzentwurf-im-bundesrat-soll-investitionen-ganztagsplaetze-sichern;
Themen: Ganztagsplätze
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2. +++ (SEM)
"Wir sind auf einem guten Weg, haben einen klaren Zeitplan für die Vorbereitungen und werden die Rahmenbedingungen für den Start ab 2026 schaffen - im Sinne der ausführenden Kommunen sowie der Eltern und ihrer Kinder", sagte Nordrhein-Westfalens Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.
Der Bund stellt für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur bundesweit insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Um die Grundlagen für den Rechtsanspruch zu legen, haben Bund, Land und Kommunen zunächst gemeinsam die sogenannten Beschleunigungsmittel bereitgestellt, also Gelder für den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung in den Kommunen.
Für Nordrhein-Westfalen standen in den Jahren 2021 und 2022 Beschleunigungsmittel im Umfang von insgesamt rund 226 Millionen Euro zur Verfügung.
Rund 80 Prozent davon konnten bewilligt werden - vorrangig für Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden konnten, zum Beispiel für Ausstattungsinvestitionen, aber auch für bauvorbereitende Maßnahmen.
Datum: 2023-10-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/planungssicherheit-beim-ganztags-ausbau;
Themen: Ganztagsausbau
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