1. +++ (SEM)
7. Januar 2015 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Norbert Killewald, nordrhein-westfälischer Landesbehindertenbeauftragter, fordert Moratorium statt Beförderungsverbot von E-Scootern Arbeit, Gesundheit und Soziales
Mehrere Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen verweigern laut Medienberichten seit Kurzem die Beförderung gehbehinderter Menschen, die auf Elektromobile, sogenannte E-Scooter, angewiesen sind. dazu: "Damit schränken die Verkehrsbetriebe die Mobilität von Menschen mit Behinderungen stark ein und lassen sie im Regen stehen.
Ein unhaltbarer Zustand!
"
Datum: 2015-01-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesbehindertenbeauftragter-verkehrsunternehmen-lassen-behinderte-im-regen-stehen;
Themen: Verkehrsunternehmen
# ?, E-Scooter
# ?, Regen
# ?, Behindertenverbände
# ?, Moratorium
# ?, Verkehrsbetriebe
# ?, Beförderungsverbot
# ?, unhaltbarer Zustand
# ?, zügige Lösung
# ?, Einwände
# ?
2. +++ (SEM)
Landesbehindertenbeirat beschließt Resolution: E-Scooter müssen auch weiterhin befördert werden
12. Januar 2015 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Der Landesbehindertenbeirat hat in einer Resolution die Verkehrsunternehmen in NRW aufgefordert, ab sofort wieder die Mitnahme von sogenannten E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen.
Der Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald begrüßt den "breiten Schulterschluss" im Landesbehindertenbeirat, in dem Behinderte, Behindertenverbände, Leistungsanbieter, Kommunale Spitzenverbände und gesellschaftlich relevante Organisationen vertreten sind: "Die Verkehrsunternehmen haben sich mit dem Verbot ins Abseits gestellt.
Der Beschluss des Landesbehindertenbeirates zeigt, dass niemand für dieses Vorgehen Verständnis hat", sagte Killewald.
Datum: 2015-01-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesbehindertenbeirat-beschliesst-resolution-e-scooter-muessen-auch-weiterhin;
Themen: Landesbehindertenbeirat
# ?, anerkannte Hilfsmittel
# ?, Behindertenverbände
# ?, sogenannte E-Scooter
# ?, Resolution
# ?, Busse
# ?, Anforderungen der Mobilitätsgarantie
# ?, Verkehrsunternehmen in NRW
# ?, anstehendes Gutachten
# ?, langfristige Lösungsvorschläge
# ?
3. ++ (IR)
Deshalb bedarf es dringend einer Gesetzesanpassung, so dass auch die bis zu 20 km/h zugelassenen E-Scooter unter die verschuldensunabhängige Halterhaftung fallen.
" Baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: "E-Scooter gehören zur heutigen Großstadt-Mobilität.
Von ihnen gehen aber zunehmend auch Unfallgefahren aus, die für Geschädigte besonders schwer wiegen, denn das Haftungsrecht bei E-Scootern ist unzureichend.
" Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden, nehmen ausweislich der amtlichen Statistik zu.
Anders als bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen haftet in diesen Fällen aber nicht automatisch der Halter des E-Scooters beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.
Denn für Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 km/h auf ebener Bahn fahren können, sieht das Straßenverkehrsgesetz in § 8 Nr. 1 StVG eine Ausnahme von der sogenannten verschuldensunabhängigen Halterhaftung vor.
Datum: 2023-05-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erfolgreiche-initiative-auf-der-justizministerkonferenz-haftungsluecke-bei-e;
Themen: E-Scooter
# ?, Geschädigte
# ?, Haftungsregelung
# ?, Verschulden
# ?, erfolgreiche Initiative
# ?, Justizministerkonferenz
# ?, Justizministerinnen
# ?, Unfälle
# ?, Stunde
# ?, Gesetzesanpassung
# ?