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Landeskartellbehörde NRW beendet Bußgeldverfahren gegen drei Schornsteinfegerbetriebe im Kreis Mettmann
24. November 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Die Landeskartellbehörde NRW hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 20.000 Euro in den Kartellverfahren zu den so genanntenEhrenkodizes unter Schornsteinfegern im Kreis Mettmann verhängt.
"Der Abschluss der ersten 'Ehrenkodex-Verfahren' ist ein wichtiger Schritt, um die freie Wahl des Schornsteinfegers wettbewerbsrechtlich durchzusetzen", sagte Minister Duin.
Die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Behörde sieht es als erwiesen an, dass drei Schornsteinfegerbetriebe im Vorfeld der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens zum 1. Januar 2013 einen wettbewerbswidrigen "Ehrenkodex" vereinbarten und auf einer Versammlung der Schornsteinfeger des Kreises Mettmann am 24. Oktober 2012 vorstellten.