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Die Arbeit des EWI ist damit eine wichtige Ergänzung für die Energieforschungslandschaft in Nordrhein-Westfalen.
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Das als gemeinnützige GmbH neu strukturierte EWI wird finanziell durch das Wirtschaftsministerium in Form einer sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung abgesichert.
Diese institutionelle Förderung kann bis zu 800.000 Euro jährlich betragen.
Mit der neuen Ausrichtung des EWI ab 2019 geht eine Neustrukturierung einher, die das Institut besser auf die anstehenden Aufgaben zur wissenschaftlichen Begleitung der Energiewende vorbereitet.

Datum: 2019-02-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-staerkt-arbeit-des-energiewirtschaftlichen-instituts-der;
Themen: Energieforschungslandschaft in Nordrhein-Westfalen # ?, sogenannte Fehlbedarfsfinanzierung # ?, Universität Köln # ?, Dezentralisierung # ?, besondere Chancen # ?, gemeinnützige GmbH # ?, wichtige Ergänzung # ?, Energiewende # ?, Energieversorgung der Zukunft # ?, institutionelle Förderung # ?