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Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen lässt unsichere Produkte vom Markt entfernen
19. Februar 2020 Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Foto: Land NRW / Ralph Sondermann
Der Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen nimmt den Onlinehandel mit sogenannten Himmelslaternen unter die Lupe: Dabei wurden bereits vier in Nordrhein-Westfalen ansässige Anbieter überprüft.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Der Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen nimmt den Onlinehandel mit sogenannten Himmelslaternen unter die Lupe: Dabei wurden bereits vier in Nordrhein-Westfalen ansässige Anbieter überprüft.

Datum: 2020-02-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-verkaufsstopp-fuer-himmelslaternen-im-onlinehandel;
Themen: Onlinehandel # ?, Geräteuntersuchungsstelle # ?, Steighöhe # ?, Verkaufsstopp # ?, ansässige Anbieter # ?, sogenannte Himmelslaternen # ?, unsichere Produkte # ?, Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen # ?, Lupe # ?, Arbeitsschutzverwaltung # ?

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Feuerwerksartikel der Kategorie F2, dazu gehören unter anderem Raketen, Batterien und Böller dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe von Erwachsenen an Kinder und Jugendliche.
In vergangenen Jahren waren auch sogenannte Himmelslaternen anlässlich des Jahreswechsels sehr beliebt, obwohl deren Verwendung in Nordrhein-Westfalen seit 2009 verboten ist.
Sie sind schön anzuschauen, aber brandgefährlich, wie das verheerende Feuer im Krefelder Zoo in der Silvesternacht 2019/2020 gezeigt hat.
Nun wird auch der Verkauf dieser gefährlichen Produkte untersagt.

Datum: 2023-12-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tipps-fuer-ein-sicheres-silvesterfeuerwerk;
Themen: Raketen # ?, Feuerwerkskörper # ?, Böller # ?, sicherer Umgang # ?, Experten der Arbeitsschutzverwaltung # ?, bevorstehender Jahreswechsel # ?, offizielle Verkaufstage # ?, illegales Silvesterfeuerwerk # ?, Gliedmaßen # ?, intensive Kontrollen # ?