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In Nordrhein-Westfalen werden rund Dreiviertel aller Pflegebedürftigen - knapp 600.000 Bürgerinnen und Bürger - in den eigenen vier Wänden versorgt.
In Situationen, in denen diese Menschen nicht zu Hause gepflegt werden können, haben sie Anspruch auf sogenannte Kurzzeitpflege.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
In Nordrhein-Westfalen werden rund Dreiviertel aller Pflegebedürftigen - knapp 600.000 Bürgerinnen und Bürger - in den eigenen vier Wänden versorgt.

Datum: 2019-06-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-und-landesverbaende-der-pflegekassen-ermoeglichen-kurzzeitpflege;
Themen: Pflegekassen # ?, sogenannte Kurzzeitpflege # ?, Kurzzeitpflegeplätze # ?, Dreiviertel # ?, Situationen # ?, Pflegebedürftige # ?, notwendiger Versorgungsvertrag # ?, verbesserte Vergütung # ?, Pflegeselbstverwaltung # ?, Stärkung für Kurzzeitpflege # ?