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Die Monitoring-Stelle berät auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren: Unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat.
Falls nötig, mahnt die Monitoring-Stelle auch die Einhaltung der UN-Konvention an.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), so Minister Schmeltzer, habe unter dem Stichwort "Inklusion" zu einem Perspektivwechsel beigetragen: "Nicht der einzelne Mensch mit seinen Beeinträchtigungen muss sich an die sogenannte 'Normalgesellschaft' anpassen.
Vielmehr müssen wir geeignete Wege finden, damit Menschen mit und ohne Behinderungen in unserer Gesellschaft gleichberechtigt miteinander leben können.
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Datum: 2017-03-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-ein-weiterer-schritt-zur-inklusion-von-menschen-mit;
Themen: UN-Behindertenrechtskonvention # ?, Behinderungen # ?, Menschenrechte # ?, UN-Behindertenkonvention # ?, deutsches Institut # ?, Unterzeichnerstaat # ?, gemeinnütziges deutsche Institut # ?, nationale Praxis # ?, sogenannte Normalgesellschaft # ?, unabhängige Monitoringstelle # ?