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Das im Frühjahr 2017 in Kraft getretene neue Düngegesetz schreibt viehhaltenden Betrieben mit mehr als 50 Großvieheinheiten oder mehr als 30 Hektar Fläche, die jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar halten, verbindlich vor, ab Januar 2018 eine gesamtbetriebliche Stoffstrombilanz zu erstellen.
Damit wird der gesamte Nährstoffüberschuss des Betriebes für Stickstoff und Phosphor festgestellt.
Diese Anforderung soll durch die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung des Bundes umgesetzt werden.
Nach langen Diskussionen mit den Ländern und nachdem das Thema im Bundesrat vertagt wurde, hat der Bund einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der am 24. November 2017 im Bundesrat zu Abstimmung steht.

Datum: 2017-11-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulze-foecking-fordert-zustimmung-zum-kompromissvorschlag-zur-stoffstrombilanz;
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