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Umstellung auf neues Berechnungssystem stellt Behörden vor große Herausforderung
28. September 2016
Zum Schutz von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern sowie der an ihren Unterbringungskosten beteiligten Angehörigen und Kommunen hat Nordrhein-Westfalen im Oktober 2014 als erstes Bundesland die Umstellung der Refinanzierung von Investitionen in stationäre Pflegeheime auf das sogenannte "Tatsächlichkeitsprinzip" beschlossen, um damit entsprechende Vorgaben des Bundessozialgerichts umzusetzen.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Zum Schutz von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern sowie der an ihren Unterbringungskosten beteiligten Angehörigen und Kommunen hat Nordrhein-Westfalen im Oktober 2014 als erstes Bundesland die Umstellung der Refinanzierung von Investitionen in stationäre Pflegeheime auf das sogenannte "Tatsächlichkeitsprinzip" beschlossen, um damit entsprechende Vorgaben des Bundessozialgerichts umzusetzen.

Datum: 2016-09-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-mehr-transparenz-bei-pflegeheimkosten;
Themen: Pflegeheimbetreiber # ?, neues Recht # ?, Bundessozialgericht # ?, Bewohnerinnen # ?, Umstellung der Refinanzierung # ?, sogenanntes Tatsächlichkeitsprinzip # ?, Pflegeheimbewohnerinnen # ?, beteiligte Angehörige # ?, stationäre Pflegeheime # ?, Unterkunft # ?