1. +++ (SEM)

Der ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige wurde im Zuge einer Sammelabschiebung mehrerer Bundesländer nach Kabul rückgeführt.
Der Mann hat eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Gewaltdelikten im Bundesgebiet verbüßt.
Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan sind und waren auf Basis sorgfältiger Einzelfallprüfungen möglich.
Der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern kommt in Nordrhein-Westfalen eine hohe Priorität zu.
Deshalb wird Nordrhein-Westfalen sich weiterhin an entsprechenden Rückführungsmaßnahmen beteiligen.

Datum: 2019-02-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschiebung-eines-gefaehrders-nach-afghanistan;
Themen: Gefährder # ?, Abschiebung # ?, Straftäter # ?, Basis von Einzelfallprüfungen # ?, Zug einer Sammelabschiebung # ?, ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige # ?, mögliche Abschiebungen # ?, sorgfältige Einzelfallprüfungen # ?, Rückführungsmaßnahmen # ?, große Entschlossenheit # ?

2. +++ (SEM)

Aus Nordrhein-Westfalen wurden vier Straftäter abgeschoben, die schwere Straftaten, unter anderem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder räuberischen Diebstahl, begangen haben.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration orientiert sich eng an der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern.
Bis zu einer erneuten Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan werden vorerst nur Gefährder und Straftäter nach sorgfältiger Einzelfallprüfung zurückgeführt.
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Datum: 2017-09-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschiebung-von-straftaetern-nach-afghanistan;
Themen: Rahmen einer Sondermaßnahme # ?, Straftäter # ?, Flughafen Düsseldorf # ?, Sicherheitslage in Afghanistan # ?, erneute Bewertung # ?, sorgfältige Einzelfallprüfung # ?, Lageeinschätzung # ?, schwere Straftaten # ?, Abschiebung # ?, Gefährder # ?

3. +++ (SEM)

Aus Nordrhein-Westfalen wurde ein Straftäter abgeschoben, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Vergewaltigung verurteilt war.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration orientiert sich eng an der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern.
Bis zu einer erneuten Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan werden aus Nordrhein-Westfalen nur Gefährder und Straftäter nach sorgfältiger Einzelfallprüfung zurückgeführt.
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Datum: 2018-01-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschiebung-von-straftaetern-nach-afghanistan-0;
Themen: Flughafen Düsseldorf # ?, Straftäter # ?, Morgen # ?, Sicherheitslage in Afghanistan # ?, erneute Bewertung # ?, sorgfältige Einzelfallprüfung # ?, Lageeinschätzung # ?, Dolmetscher # ?, Vergewaltigung # ?, Abschiebung # ?

4. ++ (IR)

Das Ministerium akzeptiert die Entscheidung des Gerichts und wird nun zunächst die schriftliche Begründung sorgfältig auswerten und prüfen, welche Anpassungen bei der Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen folgen müssen.
Bis dahin können übergangsweise Einzelfallprüfungen unter Zugrundelegung der Entscheidungen des OVG Münster erfolgen.

Datum: 2018-09-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-prueft-anpassungsbedarf-bei-wohnsitzzuweisung-fuer-anerkannte;
Themen: Wohnsitzzuweisung # ?, Teilaspekt # ?, bisheriger Wohnsitz # ?, grundsätzliche Rechtmäßigkeit # ?, anerkannte Schutzberechtigte # ?, anerkannte Flüchtlinge # ?, Anpassungsbedarf # ?, Nachbesserungen # ?, Aufenthaltsgesetz # ?, Gericht # ?