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Kultur und Wissenschaft
Wegen der Pandemie-Entwicklung mussten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Laufe des aktuellen Wintersemesters erneut auf einen rein digitalen Lehrbetrieb umstellen.
Um trotz der Corona-Belastungen für die Hochschulen und die Studierenden die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium unter Pandemie-Bedingungen zu schaffen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft wie schon für das Sommersemester 2020 eine spezielle Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen.
Mit der neuen Verordnung werden die Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen an die Bedingungen des nunmehr weitgehend digitalen Wintersemesters 2020/2021 angepasst.
So wird etwa die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester verlängert, außerdem wird unter anderem die Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung wieder eingeführt.

Datum: 2021-01-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/planungssicherheit-fuer-studierende-und-hochschulen-der-pandemie-landesregierung;
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