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Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Reform der Landesbauordnung, die am 2. Juni 2021 in Kraft getreten ist, den Ausbau des Mobilfunks in Nordrhein-Westfalen weiter vorangetrieben.
Seither sind Antennen und Antennen tragende Masten im Innenbereich bis zu 15 Metern und im Außenbereich freistehend für bis zu 20 Meter verfahrensfrei, wenn die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit der Bauherrschaft bescheinigt wird.
Bis zum Sommer 2021 erforderliche Genehmigungsverfahren haben oftmals bis zu zwei Jahre gedauert und den Bau sowie die Inbetriebnahme neuer Mobilfunkmasten vielerorts verzögert.
Durch die Änderungen in der Landesbauordnung können Mobilfunkanbieter schneller höhere Masten aufstellen und durch mehr Antennen mehr Frequenzen abdecken.

Datum: 2023-01-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesbauordnung-nordrhein-westfalen-macht-mobil-fuer;
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