1. +++ (SEM)
Forstwirtschaftliche Betriebe zahlen bei Verkauf von beschädigtem Holz geringstmöglichen Steuersatz.
15. März 2018
Nach zahlreichen Schäden, die das Sturmtief "Friederike" zu Beginn des Jahres an Gebäuden, an der Infrastruktur und besonders in Waldgebieten angerichtet hat, können betroffene Bürgerinnen und Bürger ab sofort steuerliche Hilfsmaßnahmen beantragen.
Damit will die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen die zum Teil erheblichen finanziellen Belastungen für Menschen in Notlagen senken.
Finanzen
Datum: 2018-03-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/beantragungen-fuer-steuerliche-entlastungen-nach-sturmtief-friederike-ab-sofort;
Themen: Sturmtief
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# ?
2. +++ (SEM)
Arbeitslohnspenden können auch zugunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an vom Schadensereignis betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz erfolgen.
Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen.
Bei Fragen zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich von der Hochwasser-Katastrophe Betroffene mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
Der aktualisierte Katastrophenerlass ist auf der Website des Ministeriums der Finanzen (www.finanzverwaltung.nrw.de) hinterlegt.
Hintergrund:
Datum: 2021-07-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene;
Themen: Katastrophenerlass
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# ?, Billigkeitsweg
# ?, Entwässerungspumpen
# ?
3. +++ (SEM)
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Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14./ 15. Juli 2021
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14./ 15. Juli 2021
Entlastungen für Unternehmen und Betroffene/ 50 steuerliche Maßnahmen gültig
Datum: 2022-01-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-verlaengert-steuerliche-hilfsmassnahmen-fuer;
Themen: steuerliche Hilfsmaßnahmen
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# ?, Spendensteuerrecht
# ?, Stundungszinsen
# ?
4. +++ (SEM)
Zudem hat es extreme Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur, an der Umwelt und am Hab und Gut der Menschen in Nordrhein-Westfalen angerichtet.
Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen dieses Unwetters hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt.
Von den Auswirkungen des Regentiefs betroffene Bürgerinnen und Bürger können damit rasch und ohne bürokratische Hürden unter erleichterten Voraussetzungen steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Damit will die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen helfen, die zum Teil erheblichen finanziellen Belastungen für Menschen in Notlagen zu bewältigen.
"Mit den Maßnahmen aus dem Katastrophenerlass können wir schnell und unbürokratisch dort helfen, wo Hilfe dringend benötigt wird.
Datum: 2021-07-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/katastrophenerlass-kraft-gesetzt-finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt;
Themen: Katastrophenerlass
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# ?, Auswirkungen
# ?