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Arbeit, Gesundheit und Soziales
Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant, das Gesetz zum Maßregelvollzug grundlegend zu überarbeiten.
Ein entsprechender Gesetzentwurf regelt die Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern und in Entziehungsanstalten neu und wurde am Dienstag, 12. Januar 2021, im Kabinett beschlossen.
"Das derzeit geltende Maßregelvollzugsgesetz stammt aus dem Jahre 1999 und ist bisher bis auf einzelne Änderungen weitgehend unverändert geblieben.
Das wollen wir ändern.

Datum: 2021-01-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-plant-novellierung-des-massregelvollzugsgesetzes;
Themen: Maßregelvollzugsgesetz # ?, Novellierung # ?, Behandlungsangelegenheiten # ?, Stärkung für Selbstbestimmungsrecht # ?, erfolgreiche Eingliederung # ?, forensische Ambulanzen # ?, geplantes neue Gesetz # ?, sichere erfolgreiche Durchführung # ?, strafrechtsbezogene Unterbringungen # ?, verbessertes Behandlungsangebot # ?