1. +++ (SEM)
Im Zeitraum zwischen dem 28. Oktober und dem 3. November 2021 wurden an den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 2.129.141 Schnelltests durchgeführt, von denen 1.588 positiv ausfielen (0,07 Prozent, in der Vorwoche 0,06 Prozent).
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Mit einem engmaschigen Sicherheitsnetz ermöglichen wir unseren Schülerinnen und Schülern den während dieser Pandemie oft so schmerzlich vermissten Schulbesuch.
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind keine Pandemietreiber, sondern leisten durch die strenge Testpflicht einen wichtigen Beitrag, um Infektionsketten in unserer Gesellschaft zu unterbrechen.
Mit drei wöchentlichen Schnelltests an weiterführenden sowie zwei wöchentlichen PCR-Pooltests an Grund- und Förderschulen sind unsere Kinder und Jugendlichen aktuell die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe hier in Nordrhein-Westfalen.
"
Datum: 2021-11-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-kinder-und-jugendliche-sind-die-mit-abstand-am-besten;
Themen: kontrollierte Altersgruppe
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# ?
2. +++ (SEM)
Die Landesregierung hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag wieder in den Wechselunterricht zu starten.
Aufgrund des nach Ostern äußerst unsicheren und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens mit diffusen Infektionsausbrüchen wurde in der Woche nach den Osterferien lediglich Distanzunterricht durchgeführt.
Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind.
Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen - mit Ausnahmemöglichkeiten für Abschlussklassen - in ganz Deutschland Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 vor.
Nordrhein-Westfalen legt jedoch teilweise auch strengere Maßstäbe an: Nach dem Bundesgesetz wäre unter einer Inzidenz von 200 auch Unterricht in vollständiger Präsenz möglich.
Datum: 2021-04-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wechselunterricht-mit-klaren-testvorgaben-ab-montag;
Themen: Pressebriefing
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3. ++ (IR)
Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens.
Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Datum: 2021-04-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche-sicherheit;
Themen: Distanzunterricht
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4. ++ (IR)
Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden auch mit den Veränderungen des strengen Testverfahrens weiterhin engmaschig überwacht.
Die Testpflicht für Immunisierte und die zusätzlichen Pooltestungen an den Grundschulen werden abgeschafft.
Datum: 2022-02-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs-und;
Themen: Grundschulen
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