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Nach derzeitiger türkischer Rechtslage muss ein Ehescheidungsbeschluss eines deutschen Gerichts durch ein mitunter mehrjähriges gerichtliches Verfahren in der Türkei anerkannt werden.
Solange gelten türkischstämmige Staatsbürgerinnen und -bürger trotz der Scheidung in Deutschland in der Türkei weiterhin als verheiratet.
Genauso ist dies im Falle deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger trotz deutscher Ehescheidung im türkischen Rechtskreis.
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
NRW Justizminister Thomas Kutschaty sprach sich beim heutigen Sommerpressegespräch für ein Familienrechtsabkommen mit der Türkei aus, das deutschen Scheidungsbeschlüssen unmittelbar Geltung auch in der Türkei zukommen lässt.

Datum: 2013-08-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/justizminister-thomas-kutschaty-ueber-aktuelle-probleme-des-erb-und-familienrechts;
Themen: Staatsbürgerinnen # ?, türkische Staatsangehörigkeit # ?, Ehescheidungsbeschluss # ?, Familienrechtsabkommen # ?, deutsche Ehescheidung # ?, deutsche Scheidungsbeschlüsse # ?, heutiges Sommerpressegespräch # ?, türkische Rechtslage # ?, türkischer Rechtskreis # ?, Erbrecht # ?