1. +++ (SEM)

* Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August - und zwar ab 1. August 2023 auf 230 Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345 Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460 Euro.
* Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.
* Die vergleichbaren tarifbeschäftigten Lehrkräfte werden ebenfalls einbezogen.
* Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro.
Der Entwurf des Nachtragshaushalts 2022 sieht die Bereitstellung der entsprechenden Mittel für das Jahr 2022 vor.

Datum: 2022-10-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-bringt-reform-der-lehrkraeftebesoldung-auf-den-weg;
Themen: Lehrkräftebesoldung # ?, Besoldungsgruppe # ?, Sekundarstufe # ?, Lehrkräfte der Primarstufe # ?, Anpassung # ?, Zulage # ?, Nachtragshaushalt # ?, Gesetz # ?, wichtiger verantwortungsvolle Beruf # ?, Lehrkräfteberuf # ?

2. +++ (SEM)

Dafür danke ich ihnen sehr.
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Die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre, die wieder im Schuldienst als tarifbeschäftigte Lehrkräfte tätig sind, hat sich seit 2016 von 415 Lehrkräften auf 818 Lehrkräfte im Jahr 2018 nahezu verdoppelt.
Auch die Möglichkeit, den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben, wird von den Lehrkräften häufiger genutzt.
Hier ist die Zahl seit 2016 von 58 auf 99 im Jahr 2018 gestiegen.

Datum: 2019-03-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-erfahrene-lehrkraefte-leisten-unschaetzbaren-beitrag-zur;
Themen: Schuldienst # ?, erfahrene Lehrkräfte # ?, unschätzbarer Beitrag # ?, Lehrermangel in Nordrhein-Westfalen # ?, tätige Lehrkräfte # ?, Lehrerversorgung # ?, Vollendung # ?, Erfahrung # ?, Eintritt # ?, Dienstzeit von Lehrkräften # ?

3. +++ (SEM)

Schulministerium prüft Konsequenzen / Urteil des Bundesarbeitsgerichts
16. Oktober 2012 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine tarifbeschäftigte Lehrkraft die vollen Reisekosten geltend machen konnte, die ihr anlässlich einer Klassenfahrt entstanden waren.
Auf die in diesem Fall vor Fahrantritt unterzeichnete Reisekostenverzichtserklärung konnte sich das Land nicht berufen.
Hierzu erklärt ein Sprecher des Schulministeriums: "Das Urteil richtet sich gegen eine langjährige Verwaltungspraxis.

Datum: 2012-10-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulministerium-prueft-konsequenzen-urteil-des-bundesarbeitsgerichts;
Themen: Bundesarbeitsgericht # ?, Entscheidungsgründe # ?, Fahrantritt # ?, Sprecher des Schulministeriums # ?, tarifbeschäftigte Lehrkraft # ?, langjährige Verwaltungspraxis # ?, volle Reisekosten # ?, Konsequenzen # ?, Klassenfahrt # ?, Schulministerium # ?