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Demnach beträgt die Vergütung für eine Friseurin/einen Friseur, die/der die sogenannten Basistechniken beherrscht, nunmehr monatlich 1.358 Euro (zuvor 1.326 Euro).
Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden.
Ab dem 1. Oktober 2013 sieht der Tarifvertrag eine Erhöhung der Vergütung auf monatlich 1.390 Euro, ab 1. Oktober 2014 auf monatlich 1.423 Euro und ab 1. Oktober 2015 auf monatlich 1.455 Euro vor.
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung erhalten diese Vergütung spätestens nach 3 Beschäftigungsjahren im Friseurhandwerk.

Datum: 2013-04-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-mehr-gerechtigkeit-bei-der-entlohnung-fuer-45000-menschen-im;
Themen: Friseurhandwerk # ?, 2 Tarifverträge # ?, Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen # ?, Ver.ditarifverträge # ?, Vergütungen # ?, Anerkennung # ?, faire Löhne # ?, Tarifvertrag # ?, sogenannte Basistechniken # ?, tarifliche wöchentliche Arbeitszeit # ?