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Der Europäische Gerichtshof hat in seinem jüngsten Urteil die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.
NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel begrüßt das gestrige Urteil, nach dem Behörden auch dann die Öffentlichkeit über verdorbene Lebensmittel informieren, wenn diese nicht gesundheitsschädlich sind, sondern lediglich für den Verzehr ungeeignet.
Nach dem Spruch der Luxemburger Richter erfüllt auch ein "ungeeignetes" Lebensmittel nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Datum: 2013-04-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-begruesst-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-zu-mehr-transparenz;
Themen: verdorbene Lebensmittel # ?, Verzehr # ?, europäischer Gerichtshof # ?, Öffentlichkeit # ?, gestriges Urteil # ?, ungeeignetes Lebensmittel # ?, Spruch # ?, Verbraucherinnen # ?, Futtermittelgesetzbuch # ?, Lebensmittelsicherheit # ?