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Finanzminister Norbert Walter-Borjans empfiehlt aber schon jetzt den Umstieg: "Das Verfahren ist zum 1. Januar 2013 sehr erfolgreich gestartet.
35 Prozent der Arbeitgeber sind schon dabei.
Ich empfehle jedem Arbeitgeber, der bislang noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt, die Vorteile zu nutzen und unnötige Hektik am Jahresende zu vermeiden.
" Die neuen "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStAM) bieten für alle Beteiligten Vorteile.
Für den Arbeitgeber entfällt der regelmäßige Abgleich der Daten aus der Entgeltabrechnung mit denen der alten Papier-Lohnsteuerkarte, die dem Arbeitgeber künftig elektronisch vorliegen.

Datum: 2013-07-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/dreieinhalb-millionen-beschaeftigte-haben-eine-elektronische-lohnsteuerkarte;
Themen: Arbeitgeber # ?, alte Papierlohnsteuerkarte # ?, elektronisches Verfahren # ?, Entgeltabrechnung # ?, elektronische Lohnsteuerkarte # ?, neue Lohnsteuerabzugsmerkmale # ?, regelmäßiger Abgleich # ?, unnötige Hektik # ?, Vorteile # ?, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale # ?