1. +++ (SEM)

Der Eigenanteil der Schulträger beträgt zehn Prozent und kann beispielsweise aus dem Programm "Gute Schule 2020" geleistet werden.
Bei Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz zugewiesen.
Damit findet auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Berücksichtigung.
Bei allen anderen Schulträgern wird das Förderbudget zu 100 Prozent nach Schülerzahl verteilt.
Die Details finden sich in der Förderrichtlinie vom 11. September 2019.

Datum: 2019-12-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/digitalpakt-schule-erster-foerderbescheid-nordrhein-westfalen-geht-die-stadt;
Themen: Digitalpakt # ?, einheitliche Serverumgebung # ?, zeitgemäßer Unterricht # ?, Förderanträge # ?, Beamer # ?, Chancen des Digitalpakts # ?, IT-Infrastruktur einer Schule # ?, Rat von Höxter # ?, WLAN-Abdeckung # ?, digitale Lernmethoden # ?

2. +++ (SEM)

Antragsberechtigt sind die Träger von öffentlichen Schulen und von privaten Ersatzschulen.
Bei Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz zugewiesen.
Damit findet auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Berücksichtigung.
Bei allen anderen Schulträgern wird das Förderbudget zu 100 Prozent nach Schülerzahl verteilt.
Einen Link zur Liste der Förderbudgets der einzelnen Schulträger finden Sie hier.

Datum: 2019-09-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderbudgets-fuer-die-schultraeger-stehen-fest;
Themen: Digitalpakt # ?, Förderbudgets # ?, antragsberechtigte Träger # ?, Förderrichtlinie # ?, Lehren # ?, Fördermittel # ?, Auszahlung # ?, Schulministerium # ?, Milliarde # ?, Amtsblatt des Schulministeriums # ?

3. +++ (SEM)

24. März 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans will bei der anstehenden Reform des Finanzausgleichs der Länder die verschiedenen Töpfe der Solidarzahlungen zusammenlegen.
"Das bisherige System nähert die unterschiedliche Finanzkraft der Länder in verschiedenen Stufen an: Es ist nicht nur völlig unübersichtlich, es führt auch zu höchst ungerechten Ergebnissen - unter anderem für das Land Nordrhein-Westfalen", sagte er anlässlich eines Symposiums zum Länderfinanzausgleich in der Landesvertretung NRW in Berlin.
"Wir stehen zum Solidarausgleich der Länder und wollen unsere vertraglichen Verpflichtungen bis 2019 erfüllen, aber in den Verhandlungen für ein neues Finanzausgleichssystem ab 2020 pochen wir auf eine gerechtere Verteilung der Finanzmittel und auf mehr Transparenz."
Finanzen Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2014-03-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-pocht-auf-gerechtere-verteilung-und-transparenz-im-neuen-laenderfinanzausgleich;
Themen: neuer Länderfinanzausgleich # ?, Transparenz # ?, Solidarausgleich # ?, Solidarzahlungen # ?, Töpfe der Solidarzahlung # ?, unterschiedliche Finanzkraft # ?, bisheriges System # ?, neues Finanzausgleichssystem # ?, Finanzausgleich von Ländern # ?, anstehende Reform # ?