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Eine steuerrechtliche Benachteiligung von Spendern für die Tafeln darf es nicht geben / NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans setzt sich auf Bund-Länder-Ebene für eine schnelle Lösung ein
1. August 2012 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Die aktuelle bundesgesetzliche Rechtslage kann je nach Auslegung des Umsatzsteuerrechts dazu führen, dass gegebenenfalls Umsatzsteuer auf die Spende von unverkäuflichen Lebensmitteln zu zahlen ist.
So musste laut Medienberichten ein Bäcker in Sachsen Umsatzsteuer auf seine Lebensmittelspenden an die Tafel entrichten.
Hätte er die Lebensmittel im Müll entsorgt, wäre keine Umsatzsteuer angefallen.

Datum: 2012-08-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/eine-steuerrechtliche-benachteiligung-von-spendern-fuer-die-tafeln-darf-es-nicht;
Themen: Bäcker in Sachsen # ?, Problematik von Wertabgaben # ?, Spende von Lebensmitteln # ?, Umsatzsteuer von Lebensmittelspenden # ?, aktuelle bundesgesetzliche Rechtslage # ?, steuerrechtliche Benachteiligung # ?, unentgeltliche Wertabgaben # ?, unverkäufliche Lebensmittel # ?, Müll # ?, Umsatzsteuerrecht # ?