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Mit dem geplanten neuen Gesetz wollen wir auch künftig eine sichere, rechtsstaatlich korrekte und erfolgreiche Durchführung der Unterbringung sicherstellen", macht Minister Laumann klar.
Die vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere der Anpassung an die aktuellen Entwicklungen, einschließlich der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der übrigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Neben dem Schutz der Allgemeinheit, der mit der Unterbringung bezweckt wird, sollen zukünftig unverhältnismäßig lange Unterbringungsdauern durch ein verbessertes Behandlungsangebot vermieden werden.
Zugleich erfolgt eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der untergebrachten Personen, insbesondere in Behandlungsangelegenheiten.
Der Gesetzentwurf sieht auch eine Stärkung der Forensischen Ambulanzen vor, die an der erfolgreichen Eingliederung in die Gesellschaft in besonderer Weise mitwirken.

Datum: 2021-01-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-plant-novellierung-des-massregelvollzugsgesetzes;
Themen: Maßregelvollzugsgesetz # ?, Novellierung # ?, Behandlungsangelegenheiten # ?, Stärkung für Selbstbestimmungsrecht # ?, erfolgreiche Eingliederung # ?, forensische Ambulanzen # ?, geplantes neue Gesetz # ?, sichere erfolgreiche Durchführung # ?, strafrechtsbezogene Unterbringungen # ?, verbessertes Behandlungsangebot # ?