1. +++ (SEM)

Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz
Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz: Land, Bundesstadt und Region einigen sich mit Bund auf verbindlichen Fahrplan
1. September 2023 PHB Smartphone Stadt Route Karte Foto: iStock.com, Tero Vesalainen
Ziel der Vereinbarung ist es, die in den letzten drei Jahrzehnten aufgebauten Kernkompetenzen der Bundesstadt und der Region in einem gesamtstaatlichen Bundesinteresse zu sichern und perspektivisch auszubauen.

Datum: 2023-09-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zusatzvereinbarung-zum-berlinbonn-gesetz-land-bundesstadt-und-region-einigen-sich;
Themen: Bundesstadt # ?, aufgebaute Kernkompetenzen # ?, gesamtstaatliches Bundesinteresse # ?, verbindlicher Fahrplan # ?, Jahresende # ?, Bundesministerin # ?, Bauwesen # ?, Zusage # ?, Eckpunkte der Verhandlung # ?, Einmaligkeit # ?

2. ++ (IR)

Erst durch diese wird sie dann unmittelbar auch für die bergbautreibende RWE Power AG verbindlich.
Hintergrund und weiterer Fahrplan:

Datum: 2020-10-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-den-entwurf-einer-neuen-leitentscheidung-fuer-das-rheinische;
Themen: neue Leitentscheidung # ?, Kohleausstiegsgesetz # ?, rheinisches Braunkohlerevier # ?, bevorstehende Veränderungen # ?, digitale Beteiligung # ?, rheinische Tagebaue # ?, Tagebauranddörfer # ?, Umsiedlungen in Erkelenz # ?, angekündigte Verbesserungen # ?, energiewirtschaftliche Notwendigkeit # ?

3. ++ (IR)

Die Gesprächspartner sind sich darin einig, dass das Bundeskabinett beschließen muss, bis Ende Oktober den Entwurf eines Kohleausstiegsgesetzes ins Parlament zu geben, das einen konkreten Fahrplan für die schrittweise Abschaltung von Kraftwerken im Bereich der Braun- und Steinkohle enthält und so die Kommissionsempfehlungen zum Klimaschutz in der Energiewirtschaft in verbindliche gesetzliche Regelungen gießt.
In diesem konkreten Fahrplan muss auch dem ausdrücklichen Wunsch der Kommission Rechnung getragen werden, dass der Hambacher Forst erhalten bleibt.

Datum: 2019-09-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerpraesident-armin-laschet-im-gespraech-mit-umweltverbaenden-und;
Themen: Umweltverbände # ?, Gewerkschaften # ?, konkreter Fahrplan # ?, Staatskanzlei in Düsseldorf # ?, Rentenanspruch # ?, Ziel eines Anteils # ?, schrittweise Abschaltung # ?, vorzeitiger Ruhestand # ?, Vertreter # ?, Anteil von Erneuerbare Energie # ?

4. ++ (IR)

* Die EBA verpflichtet sich, bis zum 30. Juni 2026 eine Deponiefläche von fünf Hektar nach ihrer Wahl zu rekultivieren: Diese vorgezogene Rekultivierung von fünf Hektar Deponiefläche wurde bereits 2015 vereinbart und jetzt zeitlich verbindlich konkretisiert.
Ein präziser Fahrplan legt fest, bis wann die zur Umsetzung notwendigen weiteren Planungen vorgelegt und erforderlichen Anträge gestellt werden müssen.

Datum: 2021-05-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/deponie-eyller-berg-land-nordrhein-westfalen-und-betreibergesellschaft-einigen-sich;
Themen: Abfallbeseitigungsgesellschaft # ?, Vergleich # ?, Eyller-Berge # ?, komplexe Verhandlungen # ?, vorhandene Überhöhungen # ?, Betreibergesellschaft # ?, Abfälle # ?, Einbau # ?, Bezirksregierung # ?, Überwachung # ?

5. ++ (IR)

Im Regierungsbezirk Düsseldorf hat die Bezirksregierung zusammen mit dem Umweltministerium, Deichverbänden und Kommunen einen "Fahrplan Deichsanierung" vereinbart: Bis Ende 2025 sollen alle Hochwasserschutzanlagen zwischen Monheim und Emmerich auf den heute gültigen technischen Stand gebracht werden.
Vor zehn Jahren hat die Europäische Union per Richtlinie das Hochwasserrisikomanagement für die Mitgliedsstaaten verbindlich vorgeschrieben.

Datum: 2018-01-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erhoeht-die-foerdermittel-fuer-den-hochwasserschutz-um-16;
Themen: Hochwasserrisikomanagement # ?, aktuelles Hochwasser # ?, Deichverbände # ?, Hochwasserschutzanlagen # ?, Mitgliedsstaaten # ?, Richtlinie # ?, Klimawandel # ?, Beitrag für Erarbeitung # ?, Burglinde # ?, Sturmtiefs # ?

6. ++ (IR)

Die Entlastung soll nach drei Kriterien erfolgen, die kumulativ erfüllt sein müssen: Übergang von insgesamt 50 Prozent des gemeldeten und geprüften Gesamtvolumens der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Schuld des Landes Nordrhein-Westfalen, allen Kommunen wird eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung abgenommen und nach Teilnahme hat keine Kommune einen höheren Bestand an berücksichtigungsfähigen übermäßigen Verbindlichkeiten als 1 500 Euro je Einwohnerin und Einwohner.
Mit dem Gesetzentwurf steht ein konkreter Fahrplan, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten zu entlasten.
Kommunale Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung setzen sich zusammen aus: Liquiditätskrediten, zur Liquiditätssicherung begebene Wertpapiere der Kommunen sowie aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem kommunalseitig geführten Cash-Pool.
Als "übermäßig" im Sinne des Gesetzes gilt der Bestand von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in einer Kommune dann, wenn dieser eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro je Einwohnerin und Einwohner nach Abzug bestimmter liquider Mittel übersteigt.

Datum: 2025-05-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-altschuldenloesung-fuer-kommunen-erreicht-naechste;
Themen: Liquiditätssicherung # ?, Gesetzentwurf # ?, Entschuldung # ?, übermäßige Verbindlichkeiten # ?, Richtigkeit # ?, Beschlussfassung # ?, Landtag # ?, nordrhein-westfälische Kommunen # ?, Verabschiedung # ?, Korrekturbeträge # ?

7. ++ (IR)

Mit dem Gesetzentwurf steht jetzt ein konkreter Fahrplan, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten zu entlasten.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: "Anpacken, stärken, entlasten, gestalten: Dafür steht der Fahrplan zur anteiligen Entschuldung der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen.

Datum: 2025-02-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/eine-viertel-milliarde-euro-jaehrlich-landesregierung-bringt;
Themen: Kabinettpressekonferenz # ?, Liquiditätssicherung # ?, übermäßige Verbindlichkeiten # ?, gegebener Gesetzentwurf # ?, sogenannte Verbändeanhörung # ?, Altschuldenentlastungsgesetz # ?, Einwohnerin # ?, Kommunen in Nordrhein-Westfalen # ?, nordrhein-westfälische Kommunen # ?, nächster Schritt # ?