1. +++ (SEM)

Stellt der Hauseigentümer die Wärmepumpe selbst auf, muss er sich dies von einem Sachverständigen bescheinigen lassen.
Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen:
Der Erlass stellt klar, dass als verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c) BauO NRW 2018 Kleinwindanlagen bis 10 Metern Anlagengesamthöhe gelten, das heißt, es sind auch sogenannte Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen, deren Größe deutlich unter 10 Metern liegen, von der Verfahrensfreiheit in Nordrhein-Westfalen erfasst.
Dies gilt nicht in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebieten, da insbesondere dort aufgrund des möglichen nachbarschaftlichen Konfliktpotentials die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft werden muss.
In diesen Baugebieten kann eine Baugenehmigung nach § 64 BauO NRW 2018 beantragt werden.

Datum: 2022-12-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-klimaschutz-hausgemacht-solaranlagen-auf-reihenhaeusern;
Themen: Grenzwand # ?, Wärmepumpen # ?, Solaranlagen # ?, Ausnahme der Einhaltung # ?, Microwindenergieanlagen # ?, Mindestabstand # ?, Reihenhäuser # ?, Aufstellen # ?, Bauaufsichtsbehörde # ?, Ausbau # ?

2. +++ (SEM)

4. Oktober 2024 PHB Bauarbeiter Foto: panthermedia.net / Andreas Karelias
Das Bauportal Nordrhein-Westfalen wurde einem Update unterzogen: Damit ist das Planen von Bauvorhaben jetzt noch einfacher.
Unter www.bauportal.nrw können Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe eines Bau-Konfigurators prüfen, ob ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Das Bauportal Nordrhein-Westfalen wurde einem Update unterzogen: Damit ist das Planen von Bauvorhaben jetzt noch einfacher.

Datum: 2024-10-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-update-fuer-das-bauportal-nordrhein-westfalen;
Themen: neues Bauportal # ?, Update # ?, Baukonfigurator # ?, neues Bauvorhaben # ?, verfahrensfreies Bauvorhaben # ?, Nutzerinnen # ?, Bauplanungen # ?, Bauportalnutzer # ?, Bauvorlageberechtigung # ?, Unterstützung für Profi # ?

3. ++ (IR)

Gegenstand der beabsichtigten Änderungen im Bauordnungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und im Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen:
* Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, werden gänzlich bauordnungsrechtlich verfahrensfrei gestellt.
* Bauvorhaben, die Zwecken der Bundespolizei, dem zivilen Bevölkerungsschutz, dem Katastrophenschutz, der Unfallhilfe oder die der Abwehr sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse zum Schutz der Bevölkerung dienen oder die eine besondere öffentliche Zweckbestimmung im Sinne des Paragraf 37 Absatz 1 des Baugesetzbuches haben, werden in das sogenannte bauaufsichtliche Zustimmungsverfahren überführt.
Damit sollen Verantwortungsbereiche abgeschichtet werden: Das gilt insbesondere dann, wenn - wie vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) geplant - der Bund künftig Militärbauten auch selbst (ohne Mithilfe der nordrhein-westfälischen Bauverwaltung) erstellt.
Diese Bauten werden verfahrensfrei gestellt.
In den übrigen Fällen (Zivil- und Katastrophenschutz) sind die Vorhaben der oberen Bauaufsichtsbehörde in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.
Die öffentliche Hand ist an Recht und Gesetz gebunden, so dass das Einhalten der bauordnungsrechtlichen Vorschriften mit neuen Verfahrensbeschleunigungen einhergehen kann.

Datum: 2026-01-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fuer-die-sicherheit-und-verteidigungsfaehigkeit-unseres-landes-neue;
Themen: Infrastrukturvorhaben # ?, Verteidigungsfähigkeit # ?, Bauordnungsrecht # ?, Verteidigungsinfrastruktur # ?, Befassung # ?, Beschleunigung # ?, Schwerpunkt # ?, Dritte # ?, Baubedarfe # ?, Gesamtverteidigung # ?

4. ++ (IR)

Die Genehmigungsfreistellung von ansonsten genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wurde seit der Neufassung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2019 mehrfach verändert, um insbesondere der Schaffung von Wohnraum Rechnung zu tragen.
Die Genehmigungsfreistellung bei Gebäuden wird zudem auch auf den Fall der Änderung oder Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 BauGB ("bauplanungsrechtlicher Innenbereich") ausgeweitet.
Gegenstand der Änderungen im Bauordnungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, gänzlich bauordnungsrechtlich verfahrensfrei zu stellen.

Datum: 2026-07-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/baucode-nrw-drittes-update-zur-landesbauordnung-macht-bauen-einfacher-schneller;
Themen: Umnutzung # ?, Umbauordnung # ?, bestehende Gebäude # ?, Genehmigungsfiktion # ?, Regelungswut in Deutschland # ?, öffentlichrechtliche Anforderungen # ?, neuer Baucode # ?, Nutzungsänderung # ?, Steckdosen # ?, Raum # ?