1. +++ (SEM)
Finanzen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Die dort verhandelte Besoldung entspricht voll den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Das Gericht hat dabei Kriterien für die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten aufgestellt.
"Die Bundesverfassungsrichter haben mit ihrer Entscheidung Klarheit geschaffen.
Datum: 2015-12-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/karlsruhe-bestaetigt-nrw-im-streit-um-die-beamtenbesoldung;
Themen: Beamtinnen
# ?, Richterinnen
# ?, Beamtenbesoldung
# ?, Kriterien
# ?, Besoldungshöhe
# ?, Staatsanwältinnen in Nordrhein-Westfalen
# ?, künftige Besoldungsanpassungen
# ?, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
# ?, Bundesverfassungsrichter
# ?, Dienstbezüge
# ?
2. +++ (SEM)
Finanzen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Die dort verhandelte Besoldung der Richterinnen und Richter entspricht voll den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Das Gericht hat dabei Kriterien für die Bezahlung von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aufgestellt.
"Die Bundesverfassungsrichter haben mit ihrer Entscheidung Nordrhein-Westfalen auf ganzer Linie bestätigt.
Datum: 2015-05-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/karlsruhe-bestaetigt-nrw-im-streit-um-die-richterbesoldung;
Themen: Richterinnen
# ?, Staatsanwältinnen
# ?, Besoldung
# ?, Bundesverfassungsgericht
# ?, Streit
# ?, Richterbesoldungen
# ?, angemessene Richtergehälter
# ?, Bundesverfassungsrichter
# ?, ganze Linie
# ?, verfassungsrechtliche Anforderungen
# ?
3. +++ (SEM)
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. April in drei Beschlüssen den zuständigen Behörden untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der dafür vorgesehenen Plattform zu veröffentlichen.
Grund sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen das entsprechende Bundesgesetz (§ 40 Abs. 1a Lebens- und Futtermittelgesetzbuch).
Es fehle an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, weil das entsprechende Gesetz verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge, stellten die Richter in einem Eilverfahren fest.
Der Gesetzgeber müsse die zeitliche Wirkung dieser Veröffentlichung durch Aufnahme einer Löschungsfrist einschränken.
Abgesehen von dieser Lücke im Gesetz aber sei eine Veröffentlichung angesichts der damit verfolgten Ziele wie Verbraucherinformation, Markttransparenz und abschreckende Wirkung grundsätzlich nicht zu beanstanden, betonte das Gericht in Münster.
Datum: 2013-04-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-bundesministerin-aigner-muss-fuer-verfassungskonformes-bundesgesetz;
Themen: deutsche Gerichte
# ?, Bundesministerin
# ?, Lebensgesetzbuch
# ?, Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen
# ?, Verbraucherschutzministerkonferenz des Mais
# ?, zügige Nachbesserung
# ?, Veröffentlichung
# ?, Oberverwaltungsgericht des Lands
# ?, Senat des Oberverwaltungsgerichts
# ?, schnelle Nachbesserung
# ?
4. +++ (SEM)
Der VGH hat über die Rechtmäßigkeit einer gestaffelten Tarifanpassung für 2013 und 2014 bei Beamtinnen und Beamten verhandelt.
Dazu erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans: "Der Landesregierung wurde in der mündlichen Verhandlung am 18. Juni 2014 vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung umfassend darzulegen.
Sie ist davon überzeugt, dass die in dem Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 vorgenommene gestaffelte Anpassung sozial gerecht ist und den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 auch für das Land Nordrhein-Westfalen geltenden und durch das Grundgesetz vorgeschriebenen Schuldenbremse und einer Reihe weiterer Gründe war die Landesregierung gehalten, einen Konsolidierungspfad vorzuschlagen und auch einzuhalten.
Unzweifelhaft hat der Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung einen weiten Ermessensspielraum.
Datum: 2014-06-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verfassungsgerichtshof-beraet-ueber-besoldungsanpassung-landesregierung-erlaeutert;
Themen: Versorgungsanpassungsgesetz
# ?, umfassender Abwägungsprozess
# ?, weiter Ermessensspielraum
# ?, zulässige Weise
# ?, Verfassungsgerichtshof in Münster
# ?, Besoldungsanpassung
# ?, verfassungsrechtliche Anforderungen
# ?, Beamtinnen
# ?, Beamtenbesoldung
# ?, Gesetzgeber
# ?
5. +++ (SEM)
Neben mehr Transparenz und Effizienz im Bildungsangebot der Berufskollegs soll vor allem das neue Übergangssystems Schule-Beruf unterstützt werden.
* Für die grundlegende Modernisierung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts des Landes bereitet die Landesregierung in diesem Jahr einen weiteren Gesetzentwurf vor.
* Im Mittelpunkt der Novellierung des Landesplanungsgesetzes stehen die Anpassung an die verfassungsrechtlichen Anforderungen der Abweichungsgesetzgebung vom Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), die Stärkung von Beteiligungsrechten und notwendige redaktionelle Anpassungen.
Als wesentliches Instrument der Raumordnung in Nordrhein-Westfalen wird derzeit ein neuer Landesentwicklungsplan erarbeitet, der noch bis zum 28. Februar 2014 im Beteiligungsverfahren ist und nach Abwägung aller vorgetragenen Belange sowie nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens als Landesverordnung in Kraft gesetzt wird.
* Durch eine Novellierung des RVR-Gesetzes soll der RVR neu aufgestellt und gestärkt werden.
Datum: 2014-01-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wichtige-gesetzesvorhaben-der-landesregierung-fuer-2014;
Themen: Jahresauftaktpressekonferenz
# ?, stellvertretende Ministerpräsidentin
# ?, grundlegende Modernisierung
# ?, Transparenz
# ?, Besoldungsrecht
# ?, Versorgungsrecht
# ?, parlamentarische Beratung
# ?, Dienstrecht
# ?, Besetzung
# ?, Altenpflege
# ?
6. +++ (SEM)
"
Nordrhein-Westfalen hat sein Besoldungsrecht frühzeitig weiterentwickelt
Das Land hat sein Besoldungsrecht in den vergangenen Jahren mehrfach an die verfassungsrechtlichen Anforderungen angepasst.
Bereits mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2024/2025 hat Nordrhein-Westfalen das dem Besoldungsrecht zugrunde liegende Familienbild zum Mehrverdienermodell umgestellt.
Die Familienzuschläge wurden im Jahre 2022 auf die seinerzeitige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an den wohngeldrechtlichen Mietenstufen des Wohnorts ausgerichtet.
Datum: 2026-09-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-richtet-besoldungsrecht-strukturell-neu-aus;
Themen: Besoldungsrecht
# ?, Grundgehälter
# ?, verfassungsrechtliche Vorgaben
# ?, Bundesverfassungsgericht für Beamtenbesoldung
# ?, Medianäquivalenzeinkommen
# ?, Mindestbesoldung
# ?, wohngeldrechtliche Mietenstufen
# ?, verfassungsrechtliche Anforderungen
# ?, Kraft
# ?, Gesetzgebungsverfahren
# ?
7. ++ (IR)
In ihrem 80-seitigen Gutachten legen die beiden Experten dar, welchen rechtlichen Anforderungen die Kommunen unterliegen und inwieweit sie ihre Satzungsautonomie ausgestalten können.
* Keine besonderen Begründungen im Falle der Hebesatzdifferenzierung notwendig: Unabhängig davon ob die Kommunen von der Option der Hebesatzdifferenzierung Gebrauch machen oder nicht, sind diese nicht verpflichtet eine Begründung für ihre Entscheidung zu formulieren.
* Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Das Gutachten räumt die im Vorfeld geäußerten Bedenken gegen die Einführung der Differenzierungsoption umfassend aus.
Datum: 2024-09-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-unterstuetzt-kommunen-bei-rechtssicherer-umsetzung-der-grundsteuerreform;
Themen: Kommunen
# ?, Gutachten
# ?, Hebesatzdifferenzierung
# ?, Nichtwohngrundstücke
# ?, differenzierte Hebesätze
# ?, aufkommensneutrale Hebesätze
# ?, Ministerium von Finanzen
# ?, Wohnwohngrundstücke
# ?, rechtssichere Umsetzung
# ?, mögliche Nutzung
# ?
8. ++ (IR)
Auf aktuelle gesellschaftliche Trends oder berufliche Anforderungen, wie zum Beispiel beim Thema Digitalisierung, reagieren die Volkshochschulen zeitnah und auf hohem Niveau", sagte Volker Heckner, Leiter der VHS Duisburg.
Mit der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung im August 1919 ist die Volksbildung erstmals verfassungsrechtlich verankert worden.
Datum: 2019-08-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/100-jahre-volksbildung-land-stellt-weichen-fuer-zukunftssichere-weiterbildung;
Themen: Volksbildung
# ?, Schulabschlüsse
# ?, Perspektiven der Weiterbildung
# ?, geplante Reform
# ?, Zusammenleben
# ?, Novellierung
# ?, Kultur
# ?, Einrichtungen der Elternbildung
# ?, Gesetzesnovellierung
# ?, Mitgliedseinrichtungen
# ?
9. ++ (IR)
Ich persönlich halte eine Pflichtversicherung für Elementarschäden für wirtschaftlich geboten und im Grundsatz für verfassungsrechtlich zulässig.
Für die allermeisten Fälle werden weder die Versicherungswirtschaft noch die Bürgerinnen und Bürger durch die Einführung einer Pflichtversicherung vor unzumutbare Herausforderungen gestellt werden.
Datum: 2022-05-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/pflichtversicherung-gegen-elementarschaeden-justizministerinnen-und-justizminister;
Themen: Wohngebäudeeigentümer
# ?, Starkregenereignis
# ?, enorme Sachschäden
# ?, Gewerbeimmobilien
# ?, Länderarbeitsgruppe
# ?, Tode
# ?, Wohnimmobilien
# ?, aktueller Bericht
# ?, Unwetter
# ?, Grundsatz
# ?