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Land hat von Beginn an Mindeststandards, Meldepflicht und Archivierung der Testfälle vorgeschrieben
1. Juni 2021 phb Corona, Selbsttest Foto: Shutterstock.com / CorinnaL
Nordrhein-Westfalen ist auf eine verstärkte Abrechnungskontrolle für Corona-Testzentren, die nach einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kurzfristig erarbeitet werden soll, gut vorbereitet.
Schon zu Beginn der kostenlosen Bürgertestungen wurden die Zulassungsverfahren für die Teststellen durch eine Landesverordnung nicht nur an Qualitätsvorgaben geknüpft, sondern es wurden auch eine tägliche Meldepflicht und die einjährige Archivierung der Daten zu den Testvorgängen angeordnet.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Datum: 2021-06-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/laumann-nordrhein-westfalen-ist-fuer-ueberpruefung-der-corona-teststruktur-gut;
Themen: Teststellen
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