1. +++ (SEM)

Das Landeskabinett hat den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des NRW-Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt.
Das Inklusionsstärkungsgesetz enthält eine Fülle von Regelungen, die dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Das Ziel sei die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Das Landeskabinett hat den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des NRW-Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt.

Datum: 2015-09-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-die-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen-staerken;
Themen: Behinderungen # ?, NRW-Inklusionsstärkungsgesetz # ?, volle gleichberechtigte Teilhabe # ?, Fülle # ?, Barrieren # ?, Beseitigung # ?, Behindertenrechtskonvention in NRW # ?, Wortlaut des Gesetzes # ?, besondere Anpassungsleistungen # ?, erforderliche Leistungen # ?

2. +++ (SEM)

Das Landeskabinett hat am 28. Oktober 2014 den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des nordrhein-westfälischen Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt.
"Mit dem ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW wollen wir den Menschen mit Behinderungen in unserem Land ein selbstbestimmtes Leben erleichtern", sagte Minister Schneider in Düsseldorf.
"Unser Ziel ist die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern", so Schneider weiter.
Arbeit, Gesundheit und Soziales Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Sozialminister stellt Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes vor

Datum: 2014-11-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-inklusionsstaerkungsgesetz-soll-menschen-mit-behinderungen-ein;
Themen: Behinderungen # ?, selbstbestimmtes Leben # ?, nordrhein-westfälisches Inklusionsstärkungsgesetz # ?, volle gleichberechtigte Teilhabe # ?, Barrieren # ?, Beseitigung # ?, einfache Worte # ?, erforderliche Veränderungen # ?, Verbände des Menschen # ?, besondere Anpassungsleistungen # ?

3. ++ (IR)

Trotzdem müssen wir feststellen, dass die garantierte gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung nur teilweise umgesetzt wird.
o das Recht haben, in die Gemeinschaft voll einbezogen zu werden und an ihr gleichberechtigt teilzuhaben,
o den Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten einschließlich der Persönlichen Assistenz haben sollen, der es ihnen ermöglicht, gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und nicht isoliert und ausgesondert zu werden und

Datum: 2013-06-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/duesseldorfer-erklaerung-verabschiedet-die-beauftragten-des-bundes-und-der-laender;
Themen: Abkehr # ?, Fürsorgeprinzip # ?, Teilhabegeld # ?, Ziel der Selbstbestimmung # ?, Behindertenbeauftragte # ?, Länder # ?, Kostenträger # ?, Einkommensanrechnung # ?, Vermögensanrechnung # ?, Kurswechsel # ?