1. ++ (IR)

Jugendliche über 15 Jahre, die nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, dürfen höchstens vier Wochen im Jahr während der Schulferien jobben.
An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche grundsätzlich nicht erlaubt.
So dürfen Jugendliche in der Gaststätte, im Krankenhaus oder Altenheim auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, in der Gastronomie dürfen Jugendliche über 16 Jahre auch bis 22 Uhr jobben.
Jugendliche dürfen nur Arbeiten durchführen, die sie körperlich nicht überfordern und die keine gesundheitlichen Gefahren bergen.
Arbeitgeber müssen die Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme unterweisen und auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hinweisen.

Datum: 2024-06-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpfiff-und-spielregeln-fuer-ferienjobs;
Themen: Anpfiff # ?, Jugendarbeitsschutzgesetz # ?, Spielregeln # ?, Arbeitgeber # ?, Ferienjobs # ?, Fußballeuropameisterschaft # ?, Feiertage # ?, Ausnahmen # ?, Gastronomie # ?, Beiträge der Sozialversicherung # ?

2. ++ (IR)

Vollzeitschulpflichtige Jugendliche über 15 Jahre, die noch nicht volljährig sind, dürfen während der Schulferien grundsätzlich an maximal 20 Tagen im Jahr jobben, pro Woche aber höchstens an fünf Tagen.
Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche grundsätzlich nicht erlaubt.
So dürfen Jugendliche in der Gaststätte, im Krankenhaus oder Altenheim auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, in der Gastronomie dürfen Jugendliche über 16 Jahre auch bis 22 Uhr jobben.

Datum: 2022-06-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-spielregeln-fuer-ferienjobs-beachten;
Themen: Ferienjobs # ?, Arbeitgeber # ?, Jugendarbeitsschutzgesetz # ?, gesetzliche Spielregeln # ?, Eltern # ?, Feiertage # ?, Ausnahmen # ?, Gastronomie # ?, vollzeitschulpflichtige Jugendliche # ?, Sommerferien # ?

3. ++ (IR)

Das Arbeitsverhältnis kann so zu einer Win-Win-Situation für die Jugendlichen und die Unternehmen gleichermaßen werden.
Für Jugendliche über 15 Jahre, die nach dem Schulgesetz NRW nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, besteht die Möglichkeit während der Schulferien grundsätzlich an maximal 20 Tagen im Kalenderjahr zu jobben.

Datum: 2023-06-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/spielregeln-fuer-ferienjobs-beachten-was-jugendliche-eltern-und-arbeitgeber-ueber;
Themen: Ferienjobs # ?, Jugendarbeitsschutzgesetz # ?, mögliche Berufsperspektiven # ?, sichere Arbeitsbedingungen # ?, Taschengeld # ?, Spielregeln # ?, Zeiten des Fachkräftemangels # ?, Beschäftigung # ?, Feiertage # ?, Ausnahmen # ?