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Finanzen
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung verlängert wesentliche steuerliche Erleichterungen für von der Corona-Pandemie unmittelbar betroffene Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger.
Damit sind insbesondere befristete Stundungen, ein vorübergehender Vollstreckungsaufschub oder die Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren weiterhin möglich.
Die Erleichterungen können von Unternehmen und Personen in Anspruch genommen werden, die durch die pandemische Lage nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind.
"Angesichts der sich erneut verschärfenden pandemischen Lage wollen wir weiterhin eine zielgerichtete Unterstützung der Betroffenen erreichen.

Datum: 2021-12-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzaemter-unterstuetzen-pandemie-betroffene-corona-erleichterungen-werden;
Themen: Vorauszahlungen # ?, Coronaerleichterungen # ?, Pandemiebetroffene # ?, steuerliche Erleichterungen # ?, pandemische Lage # ?, Anträge # ?, befristete Stundungen # ?, vorübergehender Vollstreckungsaufschub # ?, fällige Steuern # ?, notwendige Antragsformulare # ?