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Über die konkrete Ausgestaltung der Zeugnisübergabe entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit.
Die im Zusammenhang mit der Zeugnisvergabe bestehenden Beratungspflichten, vor allem in der Grundschule, bleiben unverändert.
Die Zeugniskonferenzen und die vorbereitenden Dienstgeschäfte in den Schulen können wie gewohnt unter Beachtung der erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Schule jedoch empfohlen, digitale Formen der Durchführung von Konferenzen zu nutzen.
Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: "Unseren Schülerinnen und Schülern darf durch die Pandemie kein Nachteil entstehen.

Datum: 2021-01-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-auch-pandemiezeiten-gibt-es-zeugnisse;
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