1. +++ (SEM)

* Temporäre Ablagerungen, die über die 2015 vereinbarte endgültige Höhe der Deponie hinausgehen, sind grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 74 Metern NN zulässig.
Neu angenommene Abfälle dürfen, wenn sie nicht sofort im Canyon-Bereich eingebaut werden, nur auf den noch nicht stillgelegten Deponieabschnitten vorübergehend bis zu einer Höhe von 79 Metern NN gelagert werden.
Vorhandene Überhöhungen müssen sukzessiv durch den Einbau in die Deponie abgebaut werden.
Damit werden bis spätestens Ende 2022 die Abfallmengen aus vorhandenen Überhöhungen in die Deponie eingebaut sein.
Ausgenommen sind Mengen, die zur Profilierung der Deponie benötigt werden.

Datum: 2021-05-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/deponie-eyller-berg-land-nordrhein-westfalen-und-betreibergesellschaft-einigen-sich;
Themen: Abfallbeseitigungsgesellschaft # ?, Vergleich # ?, Eyller-Berge # ?, komplexe Verhandlungen # ?, vorhandene Überhöhungen # ?, Betreibergesellschaft # ?, Abfälle # ?, Einbau # ?, Bezirksregierung # ?, Überwachung # ?