1. +++ (SEM)

Wir wollen Strecke machen!
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Vordringlich sind mit den vorhandenen Kontingentmengen Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen zu schaffen.
Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichem Attest zu erfolgen.
Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend.

Datum: 2021-03-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-mehr-tempo-durch-mehr-flexibilitaet-erlass-ermoeglicht;
Themen: vorhandene Impfkapazitäten # ?, unbürokratische Vergabe # ?, Vorerkrankungen # ?, Personengruppe # ?, Impfungen # ?, freie Terminkapazitäten # ?, impfberechtigte Personen # ?, mögliche Buchungen # ?, schriftliche Einladung # ?, vorhandene Kontingentmengen # ?