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* die eine dauerhafte, infrastrukturelle Optimierung darstellen, zum Beispiel technische Einrichtungen oder neue Kommunikationsstrategien und -medien.
Eine Antragsstellung bei den Bezirksregierungen ist für alle Kunstvereine in Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Oktober 2021 möglich.
Eine vorherige Kontaktaufnahme und Beratung durch die Bezirksregierungen wird empfohlen.
Weitere Informationen sowie die Fördergrundsätze finden Sie hier.

Datum: 2021-10-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zusaetzlich-200000-euro-jaehrlich-fuer-kunstvereine-landesregierung-legt-neue;
Themen: Kunstvereine # ?, neue Förderlinie # ?, Profilförderung # ?, Programmförderung # ?, zusätzliche Mittel # ?, Bereich der Nachwuchskräftegewinnung # ?, Kommunikationsmedia # ?, innovative Programmschwerpunkte # ?, neue Kommunikationsstrategien # ?, vorherige Kontaktaufnahme # ?