1. +++ (SEM)
Der Beirat vertritt die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung und der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts.
Er ist an der Erstellung der Unterrichtsvorgaben (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne), an der Zulassung von Lernmitteln und an der Bevollmächtigung der Lehrerinnen und Lehrer für den islamischen Religionsunterricht beteiligt.
Die 60 Lehrerinnen und Lehrer, die heute offiziell ihre Unterrichtserlaubnis erhalten haben, hatten zunächst mit einer vorläufigen Unterrichtserlaubnis durch den Beirat gearbeitet, sodass der islamische Religionsunterricht mit Beginn des Schuljahres 2012/13 starten konnte.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.
Datum: 2013-03-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/beirat-uebergibt-unterrichtserlaubnis-fuer-den-islamischen-religionsunterricht-60;
Themen: islamischer Religionsunterricht
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