1. +++ (SEM)
Die Preise für Wohnen plus Gas, Strom und Wärme sind hoch.
Die Inflation kommt dazu.
Mit den vom Land nun geplanten Kurzbescheiden können wir immerhin vorläufige Wohngeld-Zahlungen ab 1. Januar veranlassen.
Das ist die gute Nachricht.
Der immense Aufwand in den Wohngeldstellen wird allerdings nur zeitlich gestreckt und ins Frühjahr verschoben.
Datum: 2022-12-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-und-kommunen-arbeiten-gemeinsam-mit;
Themen: Wohngeldreform
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