1. +++ (SEM)

Die Preise für Wohnen plus Gas, Strom und Wärme sind hoch.
Die Inflation kommt dazu.
Mit den vom Land nun geplanten Kurzbescheiden können wir immerhin vorläufige Wohngeld-Zahlungen ab 1. Januar veranlassen.
Das ist die gute Nachricht.
Der immense Aufwand in den Wohngeldstellen wird allerdings nur zeitlich gestreckt und ins Frühjahr verschoben.

Datum: 2022-12-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-und-kommunen-arbeiten-gemeinsam-mit;
Themen: Wohngeldreform # ?, Wohngeldrechner # ?, Wohngeldstellen # ?, Vorschusszahlungen # ?, neues Wohngeld # ?, neue IT-Verfahren # ?, vorläufige Wohngeldzahlungen # ?, Kommunen # ?, Wohngeldprogramm # ?, Wohngeldplusgesetz # ?