DDAC ist eine quartäre Ammonium-Verbindung mit oberflächenaktiver Wirkung und gehört zur Gruppe der kationischen Tenside.
Die Substanz wird in Desinfektions- und Reinigungsmitteln eingesetzt.
Am Freitag wurde für DDAC ein vorläufigerRückstandshöchstgehalt festgelegt.
Darauf einigte sich nach Angaben des Bundesverbraucherschutzministerium der Ausschuss des "Standing Committee of the Food Chain and Animal Health" der EU auf seiner Sitzung in Brüssel.
Das Gremium legte fest, dass Lebens- und Futtermittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs mit einem Gehalt an DDAC über 0,5 mg/kg als nicht mehr verkehrsfähig gelten.