1. +++ (SEM)

Das haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), die Bezirksregierung Köln und die Stadt Köln gemeinsam entschieden.
Hintergrund der Entscheidung sind neue Ermittlungsergebnisse der zuständigen Staatsanwaltschaft Köln, die heute bekannt geworden sind.
Demnach haben sich keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Kontamination der Glukose ergeben.
Aktuell wird laut Staatsanwalt gegen zwei Angehörige der Apotheke wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt.
Damit hat sich eine neue Sachlage ergeben, durch die die Schließung des gesamten Apothekenbetriebs nicht mehr erforderlich ist, um eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel auszuschließen.

Datum: 2019-10-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/todesfaelle-nach-einnahme-einer-glukoseloesung-geschlossene-apotheken-koeln-duerfen;
Themen: Apotheke # ?, neue Ermittlungsergebnisse # ?, zuständige Staatsanwaltschaft # ?, erforderliche Schließung # ?, geschlossene Apotheken # ?, vorsätzliche Kontamination # ?, Einschränkungen # ?, Glukoselösung # ?, fahrlässige Tötung # ?, gesamter Apothekenbetrieb # ?