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Mit der Gesetzesinitiative will Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass der Lebensunterhalt und die medizinische Versorgung der Betroffenen auch während der Therapie gesichert sind und der Weg aus der Sucht nicht an bürokratischen Hürden scheitert.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen bereits im Februar 2024 beschlossen.
Er konnte durch die vorzeitige Auflösung des Bundestags dort aber nicht mehr beraten werden und soll jetzt erneut in den Bundestag eingebracht werden.
Das Prinzip "Therapie statt Strafe" (§ 35 BtMG) ist in Deutschland seit Jahrzehnten anerkannt: Drogenabhängige, die eine Haftstrafe verbüßen oder antreten müssten, können diese zurückstellen lassen, wenn sie sich freiwillig in eine qualifizierte Therapieeinrichtung begeben.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts haben verurteilte Personen aber während einer solchen Therapie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Datum: 2025-09-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-fordert-den-erhalt-des-konzepts-therapie-statt-strafe;
Themen: Bürgergeld
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