1. +++ (SEM)

Führerscheininhaber mit dem Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen.
Sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen.
Mit dieser Regelung, so erklärt das Ministerium, soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Inhaberinnen und Inhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen.
Auch ein freiwilliger früherer Umtausch vor dem jeweiligen Stichtag ist jederzeit möglich und auch empfehlenswert, denn je näher das Ende der jährlichen Umtauschfrist rückt, desto stärker ist der Andrang bei den Ausstellungsbehörden vor Ort.
Nordrhein-Westfalen hat zum Jahreswechsel den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz für die Jahre 2023 und 2024 übernommen.

Datum: 2023-01-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/naechste-frist-fuer-fuehrerscheinumtausch-laeuft;
Themen: Führerscheinumtausch # ?, neuer Führerschein # ?, Lappen # ?, Inhaberinnen # ?, Dokumente # ?, Behördenweg für Verfügung # ?, Geburtsjahr # ?, gültiger Führerschein # ?, nächste Frist # ?, vorzeitiger Umtausch # ?

2. +++ (SEM)

Führerscheininhaber mit dem Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen.
Sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen.
Mit dieser Regelung, so erklärt das Ministerium, soll ermöglicht werden, dass kein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, da altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Inhaberinnen und Inhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten.
Wer einen Führerschein hat, der nach dem 1.1.1999 ausgestellt wurde, hat noch mehr Zeit für den Umtausch.
In diesen Fällen ist das Ausstellungsdatum entscheidend.

Datum: 2023-12-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/naechste-frist-fuer-verpflichtenden-fuehrerscheinumtausch-naht;
Themen: neuer Führerschein # ?, Autoführerscheine # ?, Fahrerlaubnisbehörden # ?, Motorradführerscheine # ?, arbeitsfähige Kreise # ?, neues Scheckkartenformat # ?, Führerscheine # ?, Amtshilfe # ?, Frist # ?, Gültigkeit von Nordrhein-Westfalen # ?

3. ++ (IR)

Führerscheininhaber mit Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen: sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen.
Für Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, wie sie ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch nach dem Ausstellungsjahr.
Ein freiwilliger früherer Umtausch ist immer möglich und vor dem jeweiligen Stichtag sicher auch empfehlenswert, denn dann werden die Ausstellungsbehörden starken Zulauf haben.
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass alle schon zu dem Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Führerscheine innerhalb von 20 Jahren (bis zum 19. Januar 2033) umgetauscht werden müssen.

Datum: 2019-03-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/lappentausch-ab-2022-gibt-es-neue-fuehrerscheine-fuer-alle;
Themen: Fälschungssicherheit # ?, Führerscheindokumente # ?, alte Führerscheine # ?, pickelige Jugendbilder # ?, vergessene Haarmoden # ?, neue Führerscheine # ?, neuer Führerschein # ?, Vereinheitlichung # ?, Pflichtumtausch # ?, altes Führerscheindokument # ?