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Ich bin deshalb sehr froh, dass die Gesundheitsminister heute auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen einstimmig beschlossen haben, den Bundesgesetzgeber zu einer entsprechenden Klarstellung aufzufordern.
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Den Behörden in Nordrhein-Westfalen wurde bereits gestern durch einen Erlass mitgeteilt, dass ihr Ermessen, das sie bei einem ordnungsbehördlichen Einschreiten stets haben, so anzuwenden ist, dass eine zweimal wöchentliche Selbsttestung immunisierter Beschäftigter ausreicht.
Diese Vorgehensweise wurde ebenfalls einstimmig von allen Ländern so beschlossen.
In dem Erlass hat das Ministerium zudem klargestellt, dass bei Arztbesuchen für erforderliche Begleitpersonen (etwa von Kindern und Pflegebedürftigen) die gleichen Regelungen wie für die Patientinnen und Patienten selbst entsprechend anzuwenden sind.

Datum: 2021-11-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsminister-fordern-auf-initiative-von-nordrhein-westfalen-testpflichten;
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