1. +++ (SEM)
Sie ist davon überzeugt, dass die in dem Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 vorgenommene gestaffelte Anpassung sozial gerecht ist und den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 auch für das Land Nordrhein-Westfalen geltenden und durch das Grundgesetz vorgeschriebenen Schuldenbremse und einer Reihe weiterer Gründe war die Landesregierung gehalten, einen Konsolidierungspfad vorzuschlagen und auch einzuhalten.
Unzweifelhaft hat der Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung einen weiten Ermessensspielraum.
Hiervon hat der Gesetzgeber nach einem umfassenden Abwägungsprozess mit dem vorliegenden Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 in zulässiger Weise Gebrauch gemacht.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs bleibt im Übrigen abzuwarten.
Datum: 2014-06-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verfassungsgerichtshof-beraet-ueber-besoldungsanpassung-landesregierung-erlaeutert;
Themen: Versorgungsanpassungsgesetz
# ?, umfassender Abwägungsprozess
# ?, weiter Ermessensspielraum
# ?, zulässige Weise
# ?, Verfassungsgerichtshof in Münster
# ?, Besoldungsanpassung
# ?, verfassungsrechtliche Anforderungen
# ?, Beamtinnen
# ?, Beamtenbesoldung
# ?, Gesetzgeber
# ?
2. ++ (IR)
* Wir wollen die aufstrebende Gründerszene in NRW unterstützen und privaten Investoren, die Startups weiteres Geld geben, ein Finanzierungs-angebot der NRW.BANK an die Seite stellen ("Matching Fund").
Steuerliche Maßnahmen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus.
Datum: 2020-03-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-landesregierung-sagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25;
Themen: NRW-Rettungsschirm
# ?, Sondervermögen
# ?, Maßnahmen der Wirtschaft
# ?, Coronaepidemie
# ?, Wirtschaftsgipfel
# ?, Zeiten der Coronapandemie
# ?, Finanzminister
# ?, Landesregierung
# ?, Arbeitsminister
# ?, Krise
# ?
3. ++ (IR)
Ab dem Jahr 2021 muss Altena dann ohne weitere finanzielle Unterstützung des Landes auskommen.
Das Stärkungspaktgesetz schreibt diesen Schritt zwingend vor - hier gibt es für das Ministerium keinen Ermessensspielraum.
Datum: 2014-03-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-setzt-beauftragten-fuer-altena-ein-kommunalminister-jaeger-hilfe-aus-dem;
Themen: Stadtfinanzen
# ?, Beauftragte
# ?, Kommunalminister
# ?, konsequenter Konsolidierungskurs
# ?, nordrhein-westfälisches Kommunalministerium
# ?, Finanzfachmann
# ?, Bezirksregierung
# ?, Stärkungspaktgesetz
# ?, finanzielle Hilfe
# ?, Weg von Altena
# ?
4. ++ (IR)
* Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus.
Eine Übersicht von Fragen und Antworten sowie weitere Erläuterungen und Links zu den Finanzierungs-Instrumenten finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal: www.wirtschaft.nrw/corona
Datum: 2020-03-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-soforthilfe-2020-gestartet;
Themen: Kleinunternehmer
# ?, Sicht von Banken
# ?, praktische Bewilligung
# ?, Soloselbstständige
# ?, Freiberufler
# ?, Mitarbeiterzahl
# ?, Überweisungen
# ?, Zuschüsse
# ?, Anträge
# ?, Bürgschaftsbank
# ?
5. ++ (IR)
So hat das Land die Nutzung von als ökologische Vorrangflächen deklarierte Brachen für Futterzwecke landesweit zugelassen, um der dürrebedingten Verknappung von Viehfutter entgegenzuwirken.
Das nordrhein-westfälische Ministerium der Finanzen hat zudem die Finanzämter gebeten, bei Stundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen Ermessens- und Beurteilungsspielräume zu Gunsten von Betroffenen zu nutzen.
Datum: 2018-10-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-bereitet-hilfen-fuer-von-duerre-betroffene-betriebe-vor;
Themen: Hälfte des Bunds
# ?, Kreisstellen
# ?, Hilfen
# ?, Hälfte des Lands
# ?, erforderliche Verwaltungsvereinbarung
# ?, langfristige Hilfsstrategien
# ?, Anträge
# ?, Sommer
# ?, geeignete Rahmenbedingungen
# ?, ökologische Vorrangflächen
# ?
6. ++ (IR)
* KfW-Kredite: Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.
* Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus.
Datum: 2020-03-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-soforthilfe-2020-fuer-kleinbetriebe-freiberufler-solo-selbststaendige-und;
Themen: Kleinunternehmen
# ?, Soloselbstständige
# ?, Bürgschaftsbank
# ?, NRW-Soforthilfe
# ?, beispiellose Soforthilfen
# ?, Freiberufler
# ?, direkte Zuschüsse
# ?, Gründer
# ?, Soforthilfeprogramm
# ?, Wirtschaftsbereiche
# ?
7. ++ (IR)
Der Vorstand vertrat die Auffassung, dass im Rahmen des § 340g HGB (Handelsgesetzbuch) ein weiter Ermessensspielraum bestehe, der nur durch eine Willkürkontrolle begrenzt werde.
Diese Begründung ist nach Auffassung der Sparkassenaufsicht nicht zulässig: Vielmehr unterliegt die Entscheidung zur Dotierung des Sonderpostens rechtlichen Ermessensgrenzen, die sowohl vom Verwaltungsrat als auch von der Sparkassenaufsicht überprüfbar sind.
Die vom Vorstand vorgenommene Dotierung des Sonderpostens nach § 340g HGB war rechtswidrig, weil der Vorstand im Rahmen des ihm bei der Dotierung zustehenden Ermessens neben Vorsorge- und Sicherungsinteressen der Sparkasse auch die sparkassenrechtlich geschützten Interessen und Zuständigkeiten der übrigen Organe des Kreditinstituts, also des Verwaltungsrates und der Versammlung des Trägers der Sparkasse, im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Jahresüberschusses zu berücksichtigen hat.
Datum: 2016-06-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sparkassenaufsicht-hebt-jahresabschluss-2014-der-stadtsparkasse-duesseldorf-auf;
Themen: Sparkassenaufsicht
# ?, Aufsicht von Sparkassen
# ?, Sonderposten
# ?, Bescheid
# ?, Finanzministerium
# ?, Interessen des Organs
# ?, Vorstand der Sparkasse
# ?, Rücklagen
# ?, Beschluss
# ?, Feststellung
# ?
8. ++ (IR)
Der Referentenentwurf des Bundes sieht entgegen der Forderung aus Nordrhein-Westfalen vor, Einzelweisungen auch bei Beurteilungsspielräumen oder Ermessensentscheidungen der Strafverfolgungsbehörden zuzulassen.
Das erweitert die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Staatsanwaltschaften und führt zu schwierigen Abgrenzungsfragen, wie Beurteilungs- und Ermessensentscheidungen von einer reinen Rechtskontrolle abzugrenzen sind.
Datum: 2024-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-fordert-mehr-unabhaengigkeit-fuer-staatsanwaltschaften;
Themen: ministerielles Einzelweisungsrecht
# ?, Ermessensentscheidungen
# ?, fehlerhafte Rechtsanwendung
# ?, Konferenz von Justizministerinnen
# ?, Unabhängigkeit
# ?, Justiz von Nordrhein-Westfalen
# ?, Beurteilungsentscheidungen
# ?, Einzelfragen
# ?, Einzelweisungen
# ?, aktueller Referentenentwurf
# ?
9. ++ (IR)
Darüber hinaus hat das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen Handlungsspielräume zur Unterrichtsorganisation bei pandemiebedingten personellen Engpässen aufgezeigt.
Den Schulleitungen ist es weiterhin möglich, im Falle personeller Engpässe aufgrund der pandemischen Entwicklung nach eigenem Ermessen und mit der Rückendeckung der Schulaufsicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler Entscheidungen über die Unterrichtsgestaltung zu treffen.
Datum: 2022-02-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/massnahmen-zur-absicherung-von-abschlusspruefungen-und-des-schulbetriebs;
Themen: Schulbetrieb
# ?, Absicherung
# ?, weitere Anpassungsmöglichkeiten
# ?, faire Prüfungsbedingungen
# ?, Präsenzunterricht
# ?, zentrale Abschlussprüfungen
# ?, Kernlehrpläne
# ?, Jahrgangsstufen
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Distanzunterrichtverordnung
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