1. +++ (SEM)
Darüber hinaus gelten die bisher in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen fort.
Die Landesregierung hat die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung bis zunächst einschließlich 14. Mai 2021 verlängert.
Dies bedeutet für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Coronaschutzverordnung fortgelten.
So ist sichergestellt, dass das bisherige Schutzniveau in Nordrhein-Westfalen nicht abgesenkt wird.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes bündeln wir nochmal die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen.
Datum: 2021-04-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-sofort-durch-bundesgesetz-geregelt-land-passt;
Themen: nationale Tragweite
# ?, Coronafakten
# ?, vorherige Terminbuchung
# ?, botanische Gärten
# ?, 7-Tages-Inzidenzwert
# ?, Coronaregeln in Nordrhein-Westfalen
# ?, Wettannahmestellen
# ?, Klubs
# ?, Solarien
# ?, Indoorspielplätze
# ?
2. +++ (SEM)
Weitergehende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsinzidenz und regionalem Infektionsgeschehen
Besonderem regionalen Infektionsgeschehen oder einer hohen Belastung der regionalen Krankenhäuser können die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Maßnahmen entgegenwirken.
Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beim Überschreiten einer Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der in Bezug auf Covid-19 in ein Krankenhaus aufgenommene Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von sechs weitergehende Schutzmaßnahmen nötig werden.
Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter drei, werden Schutzmaßnahmen dagegen wieder zurückgenommen.
Datum: 2021-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021;
Themen: zielgerichtete Umsetzung
# ?, Lage der Coronaviruspandemie
# ?, Bund-Länder-Beratungen
# ?, Freizeitbereich
# ?, Rede
# ?, Hospitalisierungsinzidenz
# ?, Kulturbereich
# ?, Eindämmung
# ?, 3G*-Regelungen
# ?, hohes Infektionsgeschehen
# ?
3. +++ (SEM)
Für ab Anfang Oktober hat der Bund im Infektionsschutzgesetz eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen, mit der wir als Länder kurzfristig auf eine kritische Infektionsentwicklung reagieren können.
Es ist gut, dass wir über die Handlungsmöglichkeiten der Länder jetzt endlich Klarheit haben.
Die aktuellen Zahlen geben aber derzeit keine Veranlassung, weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Daher bereiten wir aktuell auch auf Basis des ab dem 1. Oktober geltenden Infektionsschutzgesetzes einen Fortbestand der bisherigen Landesregelungen vor.
"
Datum: 2022-09-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-bis-zum-30-september-2022;
Themen: Quarantäneverordnung
# ?, deutliche Änderungen
# ?, neue Rechtsgrundlage
# ?, bisherige Landesregelungen
# ?, Bundesinfektionsschutzgesetz
# ?, Freitestung
# ?, Testverordnung
# ?, Maskenpflichten
# ?, Fortbestand
# ?, Bundesrecht
# ?
4. +++ (SEM)
26. Oktober 2022 PHB Coronavirus (Test) Foto: iStock.com / jarun011
Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um weitere vier Wochen.
Dabei verzichtet das Land aufgrund des aktuell in seiner Dynamik nachlassenden Infektionsgeschehen auf die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um weitere vier Wochen.
Datum: 2022-10-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaverordnungen-unveraendert;
Themen: medizinische Maske
# ?, Innenräume
# ?, weitergehende Schutzmaßnahmen
# ?, Coronaverordnungen
# ?, Freitestung
# ?, Anordnung
# ?, ausreichende Maske
# ?, beherrschbare Infektionsgeschehen
# ?, bundesweite Ffp-2-Maskenpflicht
# ?, verantwortlicher Selbstschutz
# ?
5. +++ (SEM)
Die Landesregierung ist sich ihrer besonderen Verantwortung für die Familien, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, die einen großen Beitrag bei den Infektionsschutzmaßnahmen schon haben leisten müssen, bewusst.
Daher sind einseitige Maßnahmen zu Lasten dieser Gruppen für die Landesregierung kein verantwortungsvoll gangbarer Weg.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steht der Stadt Dortmund als Ansprechpartner für die Konzeption einer Allgemeinverfügung mit weitergehenden Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
Zudem liegen die in der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung festgeschriebenen Voraussetzungen für Schließungen von Schulen in Dortmund nicht vor.
Mit der aktuellen Inzidenz von 92,8 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohner liegt das Infektionsgeschehen in Dortmund unterhalb des Landesdurchschnitts.
Datum: 2021-03-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/regelungen-zum-wechselunterricht-und-zur-kitabetreuung-bleiben-bestehen-land-stimmt;
Themen: Wechselunterricht
# ?, Notbetreuung
# ?, Infektionsschutzgründe
# ?, Kitabetreuung
# ?, Antrag
# ?, Kitas
# ?, Gesamtkonzept
# ?, Jugendliche
# ?, Grundsatzentscheidungen der Öffnung
# ?, Konzeption einer Allgemeinverfügung
# ?