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Die konkreten Auflagen sind in der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) geregelt.
Hintergrund: Von den größeren Zoos und weiteren kleineren Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden insgesamt mehr als 40.000 Wirbeltiere gehalten.
Weltweite Erhaltungszuchtprogramme in Zoos helfen dabei, dass Wildtiere, die in ihrer Heimat in freier Wildbahn so gut wie ausgestorben sind, in Zoos überdauern und später in geeigneten Gebieten wieder ausgewildert werden können.
Die Mitgliedszoos des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ) registrieren in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 6,6 Millionen Besucher.
Damit erfüllen sie eine wesentliche Rolle in der Natur- und Umweltbildung, denn sie bieten gerade in Städten und Ballungsräumen oft die einzige Möglichkeit zum direkten Kontakt mit Tierarten, die nicht zu bekannten Haustieren wie Hund, Katze oder Wellensittich gehören.

Datum: 2020-05-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wiedereroeffnung-umweltministerin-heinen-esser-und-staatssekretaer-bottermann;
Themen: Zoos # ?, Tierparks # ?, Zoopersonal # ?, Kölner # ?, Parks # ?, Zoobesucher # ?, Zoologischer Garten in Nordrhein-Westfalen # ?, weltweite Erhaltungszuchtprogramme # ?, coronabedingte Schließungen # ?, geeignete Gebiete # ?