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Die Landeskartellbehörde NRW hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 20.000 Euro in den Kartellverfahren zu den so genannten Ehrenkodizes unter Schornsteinfegern im Kreis Mettmann verhängt.
"Der Abschluss der ersten 'Ehrenkodex-Verfahren' ist ein wichtiger Schritt, um die freie Wahl des Schornsteinfegers wettbewerbsrechtlich durchzusetzen", sagte Minister Duin.
Die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Behörde sieht es als erwiesen an, dass drei Schornsteinfegerbetriebe im Vorfeld der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens zum 1. Januar 2013 einen wettbewerbswidrigen "Ehrenkodex" vereinbarten und auf einer Versammlung der Schornsteinfeger des Kreises Mettmann am 24. Oktober 2012 vorstellten.
Mit diesem Kodex sollte sichergestellt werden, dass das gesetzlich abgeschaffte Gebietsmonopol der Bezirksschornsteinfeger de facto aufrechterhalten bleibt.
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Datum: 2014-11-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landeskartellbehoerde-nrw-beendet-bussgeldverfahren-gegen-drei;
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