1. +++ (SEM)

Seitens des Kreises Gütersloh werden aktuell weitere, notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Die konkreten Regelungen in den eingerichteten Restriktionszonen können der Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh vom 13. Dezember 2023 entnommen werden sowie folgender Mitteilung des Kreises: https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/13-12-2023-gefluegelpest-ausbruch-versmold/ .
Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter
Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflüglelpest in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und Halter dazu aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen.
Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.

Datum: 2023-12-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gefluegelpest-einer-haltung-im-kreis-guetersloh-nachgewiesen;
Themen: Ausbruch # ?, Betrieb in Gütersloh # ?, Infektion # ?, Vogelgrippe # ?, Geflügelhaltungen # ?, Wasservögel # ?, Wildvögel # ?, Reservoirwirt der Geflügelpest # ?, amtliche Laboruntersuchung # ?, wichtige Schutzhinweise # ?