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"Das Landgericht Münster hatte die umstrittenen Liefervereinbarungen mit dem Klausner-Konzern bereits als wettbewerbswidrige Beihilfe bewertet.
Jetzt hat der EuGH anlässlich des Klausner-Verfahrens festgestellt, dass auch rechtskräftige nationale Gerichtsurteile das Europäische Beihilfenrecht nicht außer Kraft setzen können.
Damit haben wir einen wichtigen Etappenerfolg erreicht", sagte Minister Remmel zur Entscheidung des Luxemburger Gerichtshofes, die heute verkündet wurde.
Das Land werde sich nun auf das weitere Verfahren vor dem Landgericht Münster konzentrieren.
"Wir sind nach der Entscheidung des EuGH zuversichtlich, dass wir das unsägliche Kapitel der 'Uhlenberg-Verträge', zu denen auch die Vereinbarung mit Klausner gehörte, bald endgültig schließen können.

Datum: 2015-11-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-begruesst-entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofes-zu-klausner;
Themen: Landgericht Münster # ?, europäisches Beihilfenrecht # ?, Holzlieferverträge # ?, wichtiger Etappenerfolg # ?, EU-Beihilfenrecht # ?, Gericht # ?, Altlast # ?, Holzlieferungsansprüche # ?, Holzverträge # ?, Klausnerkonzern # ?