1. +++ (SEM)
"
Das gestern beschlossene Belastungsausgleichgesetz G9 ist neben dem G9-Gesetz die zweite tragende gesetzliche Säule der großen bildungspolitischen Reform der Landesregierung.
Es berücksichtigt sowohl einmalige investive Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch jährlich wiederkehrende Kosten etwa für Lernmittel und Schülerfahrkosten.
Für die investiven Kosten wird das Land den Kommunen von 2022 bis 2026 insgesamt rund 518 Millionen Euro erstatten.
Auch die schulfachliche Umsetzung des neuen G9 habe breite Zustimmung gefunden, betonte Ministerin Gebauer: "Bei der inhaltlichen Ausgestaltung haben wir eng und vertrauensvoll mit den Schüler-, Eltern- und Lehrerverbänden zusammengearbeitet.
Datum: 2019-06-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/letzter-baustein-fuer-das-neue-g9-belastungsausgleichsgesetz-beschlossen;
Themen: Gesetz für G9belastungsausgleich
# ?, Prüfungsordnung
# ?, Ruhe
# ?, Gymnasien
# ?, ausgewogene Stundentafel
# ?, bildungspolitische Reformen
# ?, politischer Streit
# ?, wiederkehrende Kosten
# ?, nordrhein-westfälischer Landtag
# ?, Gymnasium
# ?
2. +++ (SEM)
In einem Schulträgeransatz kommen die Gutachter zu einmaligen Bau- und Ausstattungskosten in Höhe von 518 Millionen Euro.
Insgesamt rechnet das Gutachten mit einem zusätzlichen Raumbedarf von rund 1.000 Unterrichtsräumen.
Neben diesen einmaligen Kosten fallen in diesem Ansatz jährlich wiederkehrende Kosten der Schulträger an, beispielsweise für Lernmittel, Schülerfahrkosten, Betriebs- und Unterhaltungsaufwand sowie nicht lehrendes Personal (beispielsweise in Schulsekretariaten und Hausmeisterdiensten).
Hierfür haben die Gutachter jährliche Kosten in Höhe von rund 31 Millionen Euro ermittelt.
Die kommunalen Schulträger sind mit dem im Schuljahr 2012/2013 (letzter Jahrgang des "alten G 9") vorhandenen Schulplatzangebot in unterschiedlicher Weise verfahren.
Datum: 2018-05-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulministerium-stellt-gutachten-zur-kostenfolgeabschaetzung-im-landtag-vor;
Themen: öffentliche Gymnasien
# ?, Rahmen der Wiedereinführung
# ?, Gutachter
# ?, Landtag von Nordrhein-Westfalen
# ?, Schulministerium
# ?, Gutachten
# ?, Ausschuss
# ?, Baukosten
# ?, Schule
# ?, Bildung
# ?
3. +++ (SEM)
Die Umstellung begann in den Klassen 5 und 6 bereits im Schuljahr 2019/20.
Das Belastungsausgleichsgesetz sieht vor, dass das Land den Schulträgern für die wesentlichen Belastungen einen Ausgleich zahlt.
Das umfasst die einmaligen Investitionen für die Schaffung und Ausstattung von zusätzlichem Schulraum sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten zum Beispiel für Schülerfahrtkosten und Lernmittel.
Nachdem das Schulministerium die Ausgleichszahlungen wie gesetzlich vorgesehen überprüft hat, sollen die Kommunen im kommenden Jahr deutlich mehr Geld erhalten.
Der jährliche Ausgleich für die investiven und die wiederkehrenden Kosten soll im Jahr 2025 um 38,6 Millionen Euro auf insgesamt rund 150 Millionen Euro steigen.
Datum: 2024-11-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-das-land-ist-ein-verlaesslicher-partner-der-kommunen;
Themen: Inklusionspauschale
# ?, Rückkehr von G9
# ?, Inklusionsfördergesetz
# ?, Gymnasien
# ?, Belastungsausgleichsgesetz
# ?, Partner von Kommunen
# ?, Ausgleichszahlungen
# ?, Grundlage des Inklusionsfördergesetzes
# ?, Inklusionsmittel
# ?, Schülerfahrtkosten
# ?
4. +++ (SEM)
Die einmaligen investiven Kosten werden auf rund 51,6 Millionen Euro geschätzt.
Sie entstehen insbesondere durch zusätzliche Raumbedarfe bei den Schulträgern sowie durch die Einrichtung und Ausstattung der Räume.
Die jährlich wiederkehrenden Kosten belaufen sich auf schätzungsweise insgesamt rund 109,05 Millionen Euro.
Sie umfassen insbesondere Bewirtschaftungskosten für zusätzliche Räume, Aufwendungen für Lernmittel, Kosten für die Beförderung von Kindern zwischen Kindertageseinrichtung und Vorkursort, Fahrkostenerstattungen sowie den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
Mit der Einführung der ABC-Klassen wird in Nordrhein-Westfalen Neuland betreten.
Datum: 2026-04-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-regelt-kostenuebernahme-fuer-abc-klassen-entwurf-fuer;
Themen: ABC-Klassen
# ?, Belastungsausgleichsgesetz
# ?, Konnexitätsausführungsgesetz
# ?, Einführung
# ?, Entwurf
# ?, Kostenübernahme
# ?, kommunale Spitzenverbände
# ?, Beteiligungsverfahren
# ?, Einlassungen
# ?, Fahrkostenerstattungen
# ?
5. ++ (IR)
Auf Grundlage dieses Gesetzes wird das Land den kommunalen Schulträgern die Kosten erstatten, die ihnen durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) entstehen.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt dabei sowohl die investiven Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch wiederkehrende Sachkosten etwa für Lernmittel oder Schülerfahrkosten.
Staatssekretär Mathias Richter erklärte: "Durch die vom Land beschlossene Umstellung auf G9 entstehen den kommunalen Schulträgern zusätzliche Kosten.
Die Landesregierung hat von vorneherein keinen Zweifel daran gelassen, dass das Land zu seiner Verantwortung steht und die Kosten für die Umstellung auf G9 übernimmt.
Das Schulministerium hat in einem eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Verfahren ein Gutachten zur Ermittlung der Kosten auf den Weg gebracht.
Dieses Gutachten hat die investiven Kosten auf rund 518 Millionen Euro veranschlagt.
Datum: 2019-01-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-belastungsausgleich-fuer-g9;
Themen: kommunale Schulträger
# ?, Schulräume
# ?, Schülerfahrkosten
# ?, finanzieller Ausgleich
# ?, Lernmittel
# ?, Kabinett
# ?, Umstellung
# ?, Belastungsausgleich des Gesetzes
# ?, Kostenblock des Belastungsausgleichs
# ?, dauerhafte Sachkosten
# ?
6. ++ (IR)
Durch das Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichgesetz G9) erhalten die kommunalen Schulträger für die Umstellung auf G9 vom Land einen finanziellen Ausgleich sowohl für investive Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch für wiederkehrende Sachkosten wie zum Beispiel Lernmittel oder Schülerfahrkosten.
Auf Grundlage dieses Gesetzes hat das Land die erste Ausgleichszahlung für die investiven Kosten zur Schaffung und Ausstattung von Schulraum in Höhe von 51,8 Millionen Euro für das Jahr 2022 an die kommunalen Schulträger geleistet.
Insgesamt ist für die investiven Kosten an öffentlichen Schulen in den Jahren 2022 bis 2026 ein finanzieller Ausgleich von 518 Millionen Euro vorgesehen, der in fünf jährlich aufeinanderfolgenden Teilbeträgen geleistet wird.
Neben den investiven Kosten umfasst der G9-Belastungsausgleich auch die den kommunalen Schulträgern dauerhaft entstehenden Sachkosten, beispielsweise bei der Erstattung von Schülerfahrkosten, der Bereitstellung von Lernmitteln oder für die Bewirtschaftung der Schulräume.
Datum: 2022-03-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-sind-den-schultraegern-ein-verlaesslicher-partner;
Themen: kommunale Schulträger
# ?, G9belastungsausgleich
# ?, Schulräume
# ?, investive Kosten
# ?, Schülerfahrkosten
# ?, zusätzlicher Schulraum
# ?, Belastungsausgleich
# ?, Lernmittel
# ?, verlässlicher Partner
# ?, Gesetz
# ?
7. ++ (IR)
Die entstehenden Lizenzgebühren sowie Kosten für etwaige Schulungsmaßnahmen oder das Setup werden landesseitig aus verbliebenen Restmitteln des Gemeindefinanzierungsgesetzes ein Jahr lang finanziert.
Die Software unterstützt bei der Erstellung von vergaberechtskonformen Ausschreibungsdokumenten, strukturiert automatisch Marktdaten, bietet erprobte Vorlagen für Leistungsbeschreibungen und automatisiert wiederkehrende Aufgaben.
Datum: 2025-04-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/oeffentliche-beschaffung-mit-kuenstlicher-intelligenz-beschleunigen-kommunen;
Themen: Künstliche Intelligenz
# ?, Gov-Startup eines Rahmenvertrags
# ?, Leistungsbeschreibungen
# ?, öffentliche Beschaffung
# ?, Beschaffungen
# ?, Kommunen
# ?, Nutzen
# ?, Beschaffungsvorgänge
# ?, Setup
# ?, Zielgruppe von Leistungen
# ?